- Offizieller Beitrag
Das Handy am Steuer in der Hand zu halten, ist gefährlich und deswegen inzwischen verboten. Wird man dabei von der Polizei erwischt, gibt es ein Bußgeld. Auch beim Amateurfunkbetrieb ist das Mikrofon in der Hand nicht mehr erlaubt, es wird eine Freisprechanlage verlangt. Zudem besteht beim Funken mit dem Funkgerät in der Hand und ohne Außenantenne die Gefahr, dass die in modernen Autos verbauten Airbags auslösen, weshalb auch die Autohersteller dies nicht mehr erlauben.
Doch wer hat immer noch ein Problem damit, dass die Mitarbeiter mit dem Funkgerät in der Hand Auto fahren? Genau: Polizei und Feuerwehr!
In Dienstfahrzeugen gibt es natürlich entweder fest installierte Funkgeräte oder Einbausätze mit Freisprechanlage und Außenantenne für BOS-Handfunkgeräte. Doch wird ein Feuerwehr- oder Polizeimitarbeiter als Einsatzleiter in der Nacht zu einem Einsatz gerufen und hat kein eigenes Einsatzfahrzeug, so muss er mit dem Privatfahrzeug entweder direkt zum Einsatz oder – schlimmer – erst zur Zentrale fahren, um dort den Wagen zu wechseln. Und wird dabei gegebenenfalls mit dem Handfunkgerät in der Hand im Privatauto funken.
In Nordrhein-Westfalen ist es deshalb per Erlass untersagt, BOS-Funkgeräte im Privatwagen zu nutzen. Doch in Notsituationen halten sich die Einsatzkräfte nachvollziehbarerweise oft nicht an diese Vorschrift. Darüber berichtete die Siegener Zeitung.
DL2MCD, tnx Info Jörn Krieger