Beiträge von Blablub

    Vom 4. - 10. Oktober ist Weltraumwoche, eine von den Vereinten Nationen ausgerufene, weltweite Aktionswoche zur Feier der Raumfahrt und ihrer Bedeutung für die Menschheit. Die Datumswahl basiert auf zwei Meilensteinen der Raumfahrtgeschichte: 4. Oktober 1957 - Start von Sputnik 1, dem ersten künstlichen Erdsatelliten; 10. Oktober 1967 - Inkrafttreten des Weltraumvertrags (Outer Space Treaty). Viele der ersten Satellitenexperimente wurden von Funkamateuren aufmerksam verfolgt. Heute betreiben Funkamateure weltweit eigene Amateurfunksatelliten, die sogenannten OSCAR-Satelliten ... | ▶️

    ... (= Orbiting Satellite Carrying Amateur Radio). AMSAT-OSCAR 7 (Bild) ist dafür ein gutes Beispiel: Dieser Amateurfunksatellit ist trotz seines hohen Alters noch immer aktiv - nach mehr als 50 Jahren. Er wurde am 15. November 1974 von der Vandenberg Air Force Base aus gestartet. So bietet auch die Weltraumwoche Gelegenheit zu zeigen, dass Funkamateure nicht nur auf Kurzwelle arbeiten, sondern auch über Satelliten kommunizieren können. Genannt seien etwa QO-100 oder die LEO-Satelliten. Das zeigt: Amateurfunk ist Teil von Weltraumforschung, Bildung und Kommunikation.

    Ein Höhepunkt sind häufig ARISS-Aktivitäten (Amateur Radio on the International Space Station). Es werden immer wieder SSTV-Aussendungen oder Funkkontakte mit der ISS organisiert, zudem liefern Satelliten und Raumsonden Daten zum Weltraumwetter, dem Space Weather - für uns Funkamateure tägliche Praxis. Sonnenflecken, Flares und geomagnetische Störungen beeinflussen die Ausbreitung auf Kurzwelle direkt. Space Weather liegt somit genau an der Schnittstelle zwischen Raumfahrt und Amateurfunk.

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    Harald Geier, DL9NDW, und Paulo Teixeira, CT2IWW, sind die neuen Koordinatoren des IWS, der globalen Arbeitsgruppe der IARU. Damit folgen sie Gaspar Miró, EA6AMM, der aufgrund persönlicher Umstände bereits im März 2026 den IARU-Präsidenten über seinen geplanten Rücktritt unterrichtet hatte. Gaspar, EA6AMM, wurde 2018 spanischer Koordinator des IARU Monitoring Service (IARUMS). Im Jahr 2020 folgte dann die Rolle des IARUMS-Koordinators für die IARU Region 1. Und 2024 wurde Gaspar globaler Koordinator dieser Arbeitsgruppe, die kürzlich in IARU Intruder Watch Service umbenannt wurde. | ▶️

    Im aktuellen IWS Newsletter bedankt sich Gaspar EA6AMM bei allen IARU-IWS-Koordinatoren und Mitwirkenden für ihre Arbeit und Effizienz sowie für ihre Unterstützung und Hilfe, ihr Engagement und ihren selbstlosen Einsatz: "Diese Unterstützung hat es mir ermöglicht, auf meine eigene bescheidene Weise zu den Bemühungen beizutragen, Sendungen von Nicht-Amateurfunkstationen zu bekämpfen, die auf den dem Amateurfunkdienst zugewiesenen HF-Frequenzen operieren."

    Sowohl Harald, DL9NDW, als auch Paulo, CT2IWW, verfügen über langjährige Erfahrungen im Intruder Monitoring; Harald ist zudem der Leiter der Referats Intruder Monitoring (aka Bandwacht) im DARC. Haralds und Paulos offizielle Bezeichnung lautet nun "IARU Global IW Coordinator Team".

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    Dresden galt einst als Tal der Ahnungslosen, weil dort infolge der Lage in einem Talkessel nur das lokale DDR-Fernsehen zu empfangen war. In Halle könnte jedoch bald gar kein terrestrisches Fernsehen mehr zu empfangen sein: Der erst 2005 errichtete, 160,5 m hohe und damit zweithöchste für funktechnische Zwecke errichtete freistehende Stahlfachwerkturm in Deutschland nach dem Funkturm Leipzig soll abgerissen werden. Der Grund: Der Mietvertrag für den Standort Dieselstraße zwischen der DFMG und der EVH GmbH, einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Halle, lief zunächst 20 Jahre, wurde aber im Oktober 2025 unerwartet nicht verlängert.

    Neben der terrestrischen Übertragung öffentlich-rechtlicher und kommerzieller Fernsehprogramme wird der Funkturm auch zur Information der Bevölkerung im Katastrophenfall genutzt. Zudem läuft am Standort auch das 5-G-Broadcast‑Pilotprojekt, wir berichteten. Erst in diesem Jahr hat die Medienanstalt Sachsen‑Anhalt (MSA) die zugehörige Zuweisung für die Übertragungskapazität im UHF‑Kanal 40 bis zum 31. Mai 2028 verlängert.

    Der Amateurfunk ist vom drohenden Abbau des Funkturms zwar nicht direkt betroffen, auf DFMG-Funktürmen ist er ohnehin immer seltener Gast. Der Großteil der regionalen Relais wie DB0HAL auf 2 m und 70 cm sind nördlich von Halle auf dem Fernmeldeturm Petersberg oder im Umfeld der dortigen Stiftskirche. Einzelne digitale Stationen, Gateways oder Klubstationen wie DL0MLU sind wiederum bei der Universität oder an privaten/klubinternen Standorten in Halle-Saale untergebracht.

    Allerdings ist der Amateurfunk auch von Standortkündigungen der EVH betroffen, DM0KWD musste deshalb abgebaut werden, der zwar nicht auf dem Funkturm, aber am danebenstehenden Schornstein auf dem Gelände an der Dieselstraße montiert war.

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    01.10.2026 Erstellt von Redaktion

    Zoll

    Vor dem Hintergrund geopolitischer Ereignisse ist generell Vorsicht bei der Einfuhr von Geräten aus Russland geboten. Dem DARC e.V. ist ein Fall bekannt geworden, bei dem im Jahr 2023 eine EME-Endstufe für 23 cm gekauft und bezahlt wurde und sich das Zollfahndungsamt nun an den Käufer gewandt hat. Dass der Hardware-Kauf für die hobbymäßige Ausübung des Amateurfunkdienstes diente, wird als nebensächlich behandelt. Die Pressestelle des Zolls äußert sich auf unsere Anfrage nicht zum konkreten Fall.

    Stattdessen informiert sie darüber, dass die EU-Sanktionen gegenüber Russland nicht ausschließlich sogenannte Dual-Use-Güter betreffen. Damit sind solche Güter gemeint, die zivil- und militärisch verwendet werden können. Die Pressestelle weiter: „Auch andere zahlreiche Waren und verschiedene Produktgruppen (u.a. Elektronik) sind erfasst. Maßgeblich sind die jeweiligen Anhänge der EU-Sanktionsverordnung Nr. 833/2014 sowie hinsichtlich der Dual-Use-Güter die EU-Verordnung 2021/821. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die einschlägigen Verbote und Beschränkungen grundsätzlich bei der Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhr von Waren gelten. Für die sanktionsrechtliche Einstufung von Waren bzw. die Prüfung, ob eine Ware unter die Dual-Use-Verordnung fällt, ist in Deutschland das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Der Zoll überwacht die Einhaltung der EU-Sanktionen im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und stimmt sich hierbei bei Fragen zur Erfassung bestimmter Güter eng mit dem BAFA ab. Darüber hinaus ist der Zoll (Zollfahndungsdienst) bei Verdacht auf Sanktionsverstöße für strafrechtlichen Ermittlungen unter Sachleitung der jeweiligen Staatsanwaltschaft zuständig. Verstöße gegen die Russlandsanktionen werden als Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem Außenwirtschaftsgesetz verfolgt.“

    Auf die Frage, welche Tipps der Zoll den DARC-Mitgliedern vor einem potenziellen Kauf geben kann lautet die Antwort wie folgt: „Vor einem Kauf sollten sich die Mitglieder zwingend darüber informieren, ob die betreffende Ware Einfuhrverboten unterliegt. Hierfür stehen u.a. auf der Website der EU, des BAFA und des Zolls umfangreiche Informationen zur Verfügung. Zudem steht das BAFA als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirts…d/russland.html. Darüber hinaus ist zu beachten, dass generell jede Warensendung aus einem oder in ein Drittland elektronisch beim Zoll angemeldet werden muss. Im Rahmen der Zollabfertigung wird risikoorientiert nach geltendem Unionsrecht und nationalen Rechtsvorschriften geprüft, ob die Einfuhr zulässig ist.“

    Aktuelle Informationen zu den Sanktionen werden seit Beginn des Ukrainekrieges fortlaufend auf der Webseite zur Verfügung gestellt: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/…sland_node.html.

    ARISS hat angekündigt, dass ab dem kommenden Wochenende, dem 2. Oktober, bis einschließlich 6. Oktober eine SSTV-Veranstaltung von der Internationalen Raumstation (ISS) aus übertragen wird. Es handelt sich um die SSTV-Serie 33, die erste SSTV-Veranstaltung der Expedition 75 auf der ISS. Die Bildinhalte sollen den Schwerpunkt auf die Bildung von Schülern legen. Die Sendungen erfolgen im SSTV-Mode Robot 36 auf 437,500 MHz plus/minus Dopplerverschiebung.

    Empfangene Bilder können in der ARISS-SSTV-Galerie eingereicht werden unter https://ariss-usa.org/ARISS_SSTV/ . Sie auch den Original-Post unter https://mastodon.hams.social/@ARISS_Intl/117315559694748769.

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    Wer schaut nicht gerne hinter Türen, die sonst verschlossen sind, um etwas Unbekanntes zu entdecken? Viele davon werden am Aktionstag „Türen auf mit der Maus“ in Deutschland am 3. Oktober öffnen. Das Motto des WDR-Aktionstages in diesem Jahr lautet „Kleine Wunder“. Kleine Wunder entstehen jeden Tag, in Unternehmen, Vereinen, Werkstätten, Laboren und vielen weiteren Orten. Eine gute Gelegenheit, die kleinen Wunder des Amateurfunks der Öffentlichkeit zu zeigen.


    Eine Karte mit bundesweiten Teilnehmenden finden sich auf der Webseite der Aktion unter https://www.wdrmaus.de/extras/tueren_auf/.

    In seiner turnusmäßigen Sitzung am 25. September hat der Bundesrat die Fünfte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung beschlossen. Damit ist nun ein weiterer Schritt getan, eine rechtliche Basis für den erneuten Sendebetrieb deutscher Funkamateure im 4-m-Band zu schaffen. Dieser Beschluss des Bundesrats bedeutet jedoch nicht automatisch, dass etwa ab dem 1.1.2027 wieder im 4-m-Band gefunkt werden darf.

    Auf der Zeitschiene stehen erst einmal die formale Ausfertigung der Verordnung durchs zuständige Ministerium und die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Daran anschließend folgen die notwendige Aktualisierung des Frequenzplans durch die Bundesnetzagentur und die Anpassung der Nutzungsbestimmungen. Danach kann eine Zuteilung durch die BNetzA erfolgen. Erst nach Veröffentlichung einer entsprechenden Verfügung, also dem dort genannten Stichtag, dürfen Funkamateure diese Frequenzen legal nutzen. Wenn alle diese Prozesse zügig ablaufen, könnte es bis zum Beginn der Sporadic-E-Saison 2027 klappen.

    Bernd Mischlewski, DF2ZC
    Martin Weber, DL5DS
    Referat Frequenzmanagement

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