Neue Nutzungsbedingungen für Freenet

    • Offizieller Beitrag

    Die Bundesnetzagentur hat mit der Vfg Nr. 60/2019 am vergangenen Montag (13.05.2019) die Nutzungsbedingungen für den Kurzstreckenfunk auf 149 MHz, besser bekannt als Freenet, geändert.


    Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Erhöhung der Sendeleistung auf 1 W ERP (vorher 500 mW ERP). In einem Grenzabstand von 10 km zu Belgien und Polen ist die Sendeleistung allerdings weiterhin beschränkt auf 500 mW ERP. Die Einschränkung bzw. das Verbot der Freenet-Nutzung im Schwarzwald und der Schwäbischen Alb oberhalb 600 m wurde entfernt.


    Sämtliche andere Parameter wie Kanäle, Kanalraster und -bandbreite bleiben unverändert, sowohl für die analoge Frequenznutzung (6 Kanäle, 12.5 KHz Raster), als auch für die digitale Frequenznutzung (6 bzw. 12 Kanäle, 6.25/12.5 KHz Raster). Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2029 befristet.


    Die neue Allgemeinzuteilung kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.


    Quelle: Eigene Textverfassung, Vfg Nr. 60/2019 d. BNetzA


    73, Michi

    • Offizieller Beitrag

    Und damit wären wohl ehemalige Betriebsfunkgeräte von Bosch und Motorola gesetzeskonform programmierbar wenn ich das richtig sehe.

    Sofern alle anderen Parameter eingehalten werden, war bislang nur die Sendeleistung ein Ausschlussgrund, weil nicht unter 1 Watt programmierbar.

  • Mich würde Interessieren wie die darauf kommen die Leistung zu erhöhen.

    Gab es da Forderungen seitens der Funker? Oder haben die Gerätehersteller Lobbyarbeit geleistet weil die dann neue Geräte verkaufen könnten?

    Ich kann mir nicht vorstellen das der Staat da so ganz von alleine was ausbrütet. Aus reiner Nächstenliebe.

    AE 6110 im Jimny | DNT Scan 40 für unterwegs | Stabo xf4012 zu Hause

    • Offizieller Beitrag

    naja sind wir mal ehrlich selbst wenn sie 5w pep frei geben würden wäre das noch immer zuwenig für manche um postalisch zu werden.

  • Hallo!

    Und damit wären wohl ehemalige Betriebsfunkgeräte von Bosch und Motorola gesetzeskonform programmierbar wenn ich das richtig sehe.

    Sofern alle anderen Parameter eingehalten werden, war bislang nur die Sendeleistung ein Ausschlussgrund, weil nicht unter 1 Watt programmierbar.

    Einspruch!

    Es kommt auf das exakte Modell an.

    Die aller meisten "jüngeren" Geräte, also GP340/360/380 als auch viele Bosch ließen sich problemlos bis sogar 200mW drosseln.

    Sogar die alte Jedi-Serie (GP900) konnte das problemlos.


    Grüße


    Jürgen