Die Bundesnetzagentur hat mit der Vfg Nr. 60/2019 am vergangenen Montag (13.05.2019) die Nutzungsbedingungen für den Kurzstreckenfunk auf 149 MHz, besser bekannt als Freenet, geändert.
Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Erhöhung der Sendeleistung auf 1 W ERP (vorher 500 mW ERP). In einem Grenzabstand von 10 km zu Belgien und Polen ist die Sendeleistung allerdings weiterhin beschränkt auf 500 mW ERP. Die Einschränkung bzw. das Verbot der Freenet-Nutzung im Schwarzwald und der Schwäbischen Alb oberhalb 600 m wurde entfernt.
Sämtliche andere Parameter wie Kanäle, Kanalraster und -bandbreite bleiben unverändert, sowohl für die analoge Frequenznutzung (6 Kanäle, 12.5 KHz Raster), als auch für die digitale Frequenznutzung (6 bzw. 12 Kanäle, 6.25/12.5 KHz Raster). Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2029 befristet.
Die neue Allgemeinzuteilung kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.
Quelle: Eigene Textverfassung, Vfg Nr. 60/2019 d. BNetzA
73, Michi