Neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte veröffentlicht

  • Es gibt schon digital Kanäle, beim PMR-Funk.


    Jetzt kommt SDRs.


    Ich setzt das mal zusammen.


    Ein digital PMR- Funkgerät mit Computeranschluss und SDRs-Softwahre,
    wird die nächste Generation für CB-Funker werden.

  • Zitat

    Original von DKS302
    Genau so hatte ich das anfangs auch verstanden. Da die Einschränkung "Handfunkgeräte mit integrierter Antenne" ja weggefallen ist, kann man an einem den Vorgaben entsprechenden Betriebs- Handfunkgerät eine Magnetfußantenne anschließen und auf das Autodach pappen (solange die zulässige Strahlungsleistung nicht überschritten wird).


    Da wäre ich mir nicht sicher. Ich könnte mir denken, dass bei dieser Betriebsweise aus einem HFG ein Mobilgerät wird, was dann nicht mehr erlaubt wäre. Und andererseits: bei 70cm bleibt (je nach PKW) die Dämpfung beim Betrieb eines HFG's aus dem Fahrzeuginnenraum heraus in erträglichen Grenzen - ganz im Gegensatz zu 2m oder sogar 11m. Verständigung beim Konvoifahren ist absolut möglich, selbst wenn man sich auch in der Stadt mal um die Ecke verliert. Selbst mehrfach probiert.

  • Hallo!


    Zitat

    Original von DF5WW
    Eine Änderung von Parametern wie Sendeleistung, Hub, Kanalraster würde man nur über eine Modifikation durchführen können und bekanntlich sind Modifikationen für die Nutzer dieser Geräte nicht erlaubt ....


    Naja, eine Problematik an sich:
    Ich kenne noch die Zeiten damals wo man richtig Ärger bekommen konnte wenn man an einem Funkgerät rumgeschraubt hat ohne entweder eine Amateurfunkzulassung noch eine abgeschlossene Ausbildung als Funktechniker vorweisen konnte.


    Heute ist das ein wenig...ja...ungeregelter.
    Jeder "darf" alles aber eben auf völlig eigener Verantwortung.
    Wird man erwischt das man was falsch eingestellt hat (Hub, Frequenzablage, Sendeleistung) haftet man für die OWi daraus sowie allen darüber hinaus denkbaren Schadensersatzansprüchen und sogar Strafgesetzen (gefährlicher Eingriff in den Straßen- Schienen- Flugverkehr, usw.)


    Ein Nicht-Fachmann der sich alles selbst beigebracht hat und sich die nötigen Meßgeräte gegönnt hat, inklusive regelmässiger Werkskallibrierung mit Kallibrierungsprotokoll braucht keine Angst zu haben.
    Da hängen aber eben Kosten dran die nur für komerziell am Markt tätige Funkwerkstätten realistisch sind.


    Zitat

    Original von DF5WW
    Wenn eine Fachwerkstatt das durchführen würde müsste diese für jedes umgebaute Gerät eine neue CE Konformitätserklärung beantragen denn nach einem Eingriff ist die alte erloschen und das Gerät darf so überhaupt nicht betrieben werden.


    Bitte komme mal im Jahre 2012 an.
    Die EN-Normen welche in den Allgemeinzuteilungen von Freenet und PMR446 gefordert werden, gehören mit zu den grundsätzlichsten Normen wonach schon seit 20 Jahren Betriebsfunkgeräte gebaut und geprüft werden.


    Es ist völlig unabhängig ob ein Betriebsfunkgerät für Betriebsfunk (1W, 2W, 6W und 12W ERP je nach Frequenzbereich und VVnöbL-Nutzergruppe) oder für Führungsfunk (100mW ERP) oder PMR446 (500mW ERP) abgeglichen wird.
    Es gelten offizielle Grundparameter neben der Sendeleistung, wie zb. Gerätegattungen (nur Handfunkgeräte) oder Betriebsvarianten Portabel/Mobil/beweglich/fest und zulässige Frequenzabweichung, Nennhub, Spitzenhub, zulässige Nebenaussendungen zu jedem einzelnen der unzähligen Nutzergruppen.


    Ein x-beliebiges Betriebsfunkgerät - insofern es ein Handfunkgerät (!!!) ist, konnte schon immer durch eine Funkwerkstatt für Freenet oder PMR446 abgeglichen werden, völlig legal.
    Sogar schon zu Zeiten, als die Regelung "fest angebaute Antennen" galt, was von den Funkwerkstätten auch umgesetzt wurde.
    Da wurden die Antennen in der Buchse verlötet, verschweißt oder einfach mit dem Gehäuse verklebt.
    Alles mit Segen der der jeweiligen Behörden.



    Zitat

    Original von DF5WW
    Ein teurer Spass um ein ehemaliges Betriebsfunkgerät nutzen zu dürfen das auch nicht mehr bringt als ein Alan, Midland oder anderes PMR-Gerät ...


    Du schmeißt hier mit "CE Konformitätserklärung" als Begriff rum und weist nichtmal wie billig solch ein Wisch ist?


    Nochmals: Betriebsfunkgeräte sind schon immer so gebaut geworden, das sie durch die Funkwerkstatt problemlos auf möglichst viele unterschiedlich geregelte Frequenznutzergruppen angepasst werden konnten.


    Und dieses ohne eine neue Prüfung gem. FTG ab zu legen.
    BTW: Für Funkgeräte ist keine FTG oder Serienzulassung mehr nötig, eine simple Konformitätserklärung des Herstellers reicht.
    Und die kostet genau...na was? 10 Minuten rumgetippse in Word und ein bissel Toner aus dem Laserdrucker.
    Freenet und PMR446 ist in der heuten Form nichts anderes, als solche Frequenznutzergruppen.
    Also zwei weitere Funknuzungsgruppen mit eigenen Zulassungsparametern.


    Grüße aus Dortmund


    Jürgen Hüser

    • Offizieller Beitrag

    Meine SL25 habe ich auch selbst geproggt und spaßeshalber mal in einer Funkwerkstatt auf dem Messplatz. Es gab nichts auszusetzen. Man muß halt wissen was man tut. Einige FK-105 habe ich auch schon umgeproggt und ohne besondere Hilfsmittel nach der Anleitung etwas "Nachgezogen" (OK, die waren schon in der Nähe der gewünschten Frequenz. Auch dort gab es am Messplatz keine Auffälligkeiten.


    Und was die CE betrifft gebe ich Jürgen vollkommem recht. Eine solche habe ich selbst schon ausgestellt (für ein Gerät welches definitiv keine Störungen verursachen kann). Dabei handelte es sich um einen Lizenzbau. Die CE kan jeder Hersteller selbst ausstellen (sofern er weiß was das Gerät macht oder nicht macht), falls es dann doch Störungen geben sollte gibt es allerdings mächtig Ärger.