Aktualisierung der Allgemeinzuteilung für das Freenet im 2m-Band - Open Petition

    • Offizieller Beitrag

    Open Petition

    Gegen ein Verbot von Gateways im Freenet-Funk. Für einen am Gemeinwohl orientierten freien Funk in E - Online-Petition
    im Amtsblatt vom 30.10.2024 (Nr. 399/2024) wurde von der Bundesnetzagentur ein Entwurf für die Aktualisierung der Allgemeinzuteilung für das Freenet im 2m-Band…
    www.openpetition.de

    Stellungnahme

    Stellungnahme.pdf
    Nextcloud - ein sicherer Ort für all deine Daten
    owncloud.lackert.eu
  • Hallo!

    Auch wenn ich mich bei manchen Gateway-Nutzern unbeliebt mache...aber wozu eine Petition?

    Es läuft eine Anhörung, zu der man wenn man seine Meinung kundtun will teilnehmen kann. Das aber zu flankieren mit einer Petition ist zumindest fragwürdig.

    Die aktuelle Verfügung 90/2019 ist doch schon deutlich gewesen, bereits in der Überschrift der Verfügung:

    Zitat

    "Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875-149,11875MHz für die Sprachkommunikation mit Handfunkgeräten."

    Also was ist nun ein Handfunkgerät?

    Natürlich kann man mit einem "Handfunkgerät" außergewöhnliche Sachen machen. Es beispielsweise wetterfest einpacken, wahlweise mit Ladeschalle oder Stromkabel zum Netzteilbetrieb, die Kabel für PTT, RX-NF und TX-NF verlängern, und das ganze dann an einem Mast auf den Hausdach schrauben. Sicherlich kann man das. Aber ist solch eine Bastelei dann wirklich noch ein "Handfunkgerät" oder nicht eher eine mittels Handfunkgerät gestrickte Feststation?

    Mal als kleiner Tip hier in die Runde wie das genau läuft mit Frequenzen und den "Ermessensraum" den Behörden wie die BnetzA bei solchen Sachen hat:

    Bei PMR446, und nicht nur, sondern grob der komplette Bereich 440-450MHz wo PMR446 nun mal Teil von ist, da gibt es keine Ermessensspielräume. Eben weil kaum ein Frequenzbereich so derart unter Druck in der Regulierung seitens der EU-Mitgliedsstaaten ist.

    Bei Freenet worum es hier geht, also 149,01875 - 149,11875MHz kenne ich die konkreten Zukunfsplanungen nicht. Es erscheint mir aber ein nationaler und von bevorrechtigten Behörden wie dem BMV unabhängiger Bereich zu sein. Die BnetzA hätte also theoretisch die Möglichkeit auf 1-2 einzelnen Kanälen, beispielsweise den obersten beiden 6,25kHz-Kanälen Gateways zu erlauben. Eben mit einer ähnlichen Regelung wie es im CB-Funk bereits Realität ist seit Jahren.

    Jedoch sollte klar sein: Es braucht hier ein nachvollziehbares Konzept was man vorlegen müsste. Beispielsweise Auflagen und Mindestanforderungen für solche Gateways die krisensicheren Betrieb sicherstellen. Also Notstrom und Internetanbindung mit Fallback über z.B. Starlink.

    Auf der anderen Seite kann man Gateways nicht pauschal genehmigen, da Freenet schlichtweg zu wenige Kanäle hat.

    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Ich wusste gar nicht das Gateways erlaubt wären im Freenet. Naja...wenn sollte es Konsequent reguliert werden mit Standorterlaubnis, Standortkarten usw

    Eigentlich ist das keine schlechte Sache.

    Aber es gibt wahllos zuviele davon bei den wenigen Kanälen.

    Was mir insbesondere immer mehr aufgefallen ist das immer mehr Spezialisten mit anscheinend AFU Geräten und viel Power und Hub auf Freenet senden.

    Und das sind nicht immer nur unlizensierte ;,z41

  • Hallo Norbert!

    Ich wusste gar nicht das Gateways erlaubt wären im Freenet.

    Hihi...waren sie auch nie. Aber das der Gesetzgeber nun meint es noch deutlicher zu definieren was man da nicht darf, ist das Problem der Juristik: Gesetze werden durch den Gesetzgeber so formuliert, das häufig ein gewisser Interpretationsspielraum lässt. Kommt es aufgrund von Verstößen zu Prozessen, können dann die Juristen vorm Richter ihre eigene Interpretation einer Regelung darlegen.

    Das Problem heutiger Zeit ist jedoch das eben nicht nur in Einzelfällen solche Interpretationen von Berufsjuristen ausgeübt werden, sondern häufig von normalen Bürgern.

    Beispiel STVO. Als ich meinen Führerschein machte, stand dort sinngemäß drin das ein Fahrer sich keiner zeit vom umgebenden Verkehr ablenken lassen soll. Diese einleuchtene und universell verständliche Formulierung wurde ersetzt durch eine Aufzählung von immer mehr Beispielen verbotener Ablankungsdelikte. Diese Aufzählung wird immer länger und umfasst zwischenzitlich schon das greifen eines Handmikrofones zwecks Nutzung eines Mobilfunkgerätes.

    Macht das Sinn? Mir ist zumindest noch keine Unfallstatistik über den Weg gelaufen wie viele Unfälle im Zusammenhang von Handmikrofonnutzung festgestellt wurden.

    Bei PMR446 und Freenet steckt das was erlaubt und auch verboten ist, in einem einzelnen Wort: Handfunkgerät!

    Naja...wenn sollte es Konsequent reguliert werden mit Standorterlaubnis, Standortkarten usw

    Das wäre zumindest ein konstruktiver Ansatz, zudem dann eben auch eine Ortsbegrenzung braucht. Es macht keinen Sinn wenn im Umkreis von 5Km drei oder mehr Stationen laufen. In Anbetracht der wenigen Kanäle wäre eine Begrenzung eines Gateways je Funkversorgungsbereich zwingend.

    Was mir insbesondere immer mehr aufgefallen ist das immer mehr Spezialisten mit anscheinend AFU Geräten und viel Power und Hub auf Freenet senden.

    Und das sind nicht immer nur unlizensierte ;,z41

    Ehrlich gesagt weiß ich beim besten Willen nicht was manche Funkamateure an diesen lizenzfreien Kanälen interessiert. Aber gibt es. Gelegentlich landen Reparaturgeräte bei mir die das genau bestätigen. Absoluter Überflieger war eine DR638 die tot war.

    OK, fettes 60W Teil für hohe Ströme...der Einschalt-MOSFET hatte sich verabschiedet. Als das Gerät dann wieder bootete...was erschien im LCD? Alle 16 PMR446 Kanäle abgespeichert, freilich High Power (60W) und als Wide....!

    Kein Einzelfall, aber ein Extrembeispiel.

    Diese Neuregelung bei Freenet wird nur eine erste Stufe sein. Es würde mich nicht wundern wenn solch eine Formulierung demnächst auf für PMR446 folgt.

    Jürgen