Hallo!
diese Geräte (Betriebsfunk) haben, auch wenn sie von einer Funkwerkstatt eingestellt/ programmiert wurden,
keine Zulassung für die Benutzung im Bereich Freenet und/oder PMR 446.
Wie kommst du da drauf?
Zur sicheren Einhaltung aller zulassungsrelevanten Parametern ist bei Freenet und PMR446 genauso wie CB-Funk der Hersteller verantwortlich.
Zur sicheren Einhaltung aller zulassungsrelevanten Parametern ist bei Betriebsfunkgeräten die Funkwerkstatt verantwortlich, welche ein Betriebsfunkgerät entsprechend einrichtet.
Schon vor > 10 Jahren als die Bündelfunknetze abgeschaltet wurden sind haufenweise GP1200 und GP6x0 als PMR446 weiter genutzt worden, inklusive mittels Sekundenkleber fixierter Antenne wie es damals noch Zulassungsauflage war.
Und selbst die Bundesnetzagentur verweist regelmäßig auf diese Frequenzbereiche im Rahmen von Sonderzuteilungsgebieten von Großveranstaltungen.
Tatsache ist:
Sowohl für das nationale Freenet als auch dem europaweiten PMR446 gibt es keine "Zulassung" die Geräte bekommen könnten. Es gibt ausschließlich die Frequenzzuweisungen welche darlegen:
Nur Handfunkgeräte, maximale ERP, maximale Kanalbreite, sowie Sendezeitbegrenzung und LBT.
Als ich es mal vor einigen Monaten genauer wissen wollte was es für Definitionen von PMR446 oberhalb der deutschen Allgemeinzuweisung gibt, wurde es ernüchternd.
Das was die Verfügung 46/2020 zu PMR446 festlegt, ist bereits sehr konkret.
Geht man zurück auf europäische Regelungen EU Amtsblatt L212 oder die DV 2019/1345 findet man keine konkretere Definition, sondern eine immer schwammiger werdende Idee "tragbarer" Geräte für "Sprech- und Datenfunk".
Genau so endete auch das Thema Fragwürdige PMR446-Nutzungen?
Nach dem was in Brüssel definiert wurde fallen selbst fest installierbare und mit externen Antennen an Gebäuden die mit 500mW Pocsag senden unter die europäische PMR446 Nutzung.
Auch wenn es der deutschen Verfügung 46/2020 absolut widerspricht....nach europäischen Recht zugelassen!
Jürgen