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  • Hallo!

    diese Geräte (Betriebsfunk) haben, auch wenn sie von einer Funkwerkstatt eingestellt/ programmiert wurden,

    keine Zulassung für die Benutzung im Bereich Freenet und/oder PMR 446.

    Wie kommst du da drauf?


    Zur sicheren Einhaltung aller zulassungsrelevanten Parametern ist bei Freenet und PMR446 genauso wie CB-Funk der Hersteller verantwortlich.


    Zur sicheren Einhaltung aller zulassungsrelevanten Parametern ist bei Betriebsfunkgeräten die Funkwerkstatt verantwortlich, welche ein Betriebsfunkgerät entsprechend einrichtet.


    Schon vor > 10 Jahren als die Bündelfunknetze abgeschaltet wurden sind haufenweise GP1200 und GP6x0 als PMR446 weiter genutzt worden, inklusive mittels Sekundenkleber fixierter Antenne wie es damals noch Zulassungsauflage war.


    Und selbst die Bundesnetzagentur verweist regelmäßig auf diese Frequenzbereiche im Rahmen von Sonderzuteilungsgebieten von Großveranstaltungen.


    Tatsache ist:

    Sowohl für das nationale Freenet als auch dem europaweiten PMR446 gibt es keine "Zulassung" die Geräte bekommen könnten. Es gibt ausschließlich die Frequenzzuweisungen welche darlegen:

    Nur Handfunkgeräte, maximale ERP, maximale Kanalbreite, sowie Sendezeitbegrenzung und LBT.


    Als ich es mal vor einigen Monaten genauer wissen wollte was es für Definitionen von PMR446 oberhalb der deutschen Allgemeinzuweisung gibt, wurde es ernüchternd.

    Das was die Verfügung 46/2020 zu PMR446 festlegt, ist bereits sehr konkret.

    Geht man zurück auf europäische Regelungen EU Amtsblatt L212 oder die DV 2019/1345 findet man keine konkretere Definition, sondern eine immer schwammiger werdende Idee "tragbarer" Geräte für "Sprech- und Datenfunk".


    Genau so endete auch das Thema Fragwürdige PMR446-Nutzungen?

    Nach dem was in Brüssel definiert wurde fallen selbst fest installierbare und mit externen Antennen an Gebäuden die mit 500mW Pocsag senden unter die europäische PMR446 Nutzung.

    Auch wenn es der deutschen Verfügung 46/2020 absolut widerspricht....nach europäischen Recht zugelassen!


    Jürgen

  • Du schreibst in deinem ersten Satz


    "Zur sicheren Einhaltung aller zulassungsrelevanten Parametern ist bei Freenet und PMR446 genauso wie CB-Funk der Hersteller verantwortlich."


    Da eine Funkwerkstatt kein Hersteller ist, kann sie auch nicht für die zulassungsrelevanten Parameter verantwortlich sein.


    Aber das muß jeder selbst wissen wie er Paragrphen auslegt.


    Ich habe jedenfals in der Zeit, als ich meinen Funkladen hatte solche Dinge nicht gemacht,

    zumal der vorherige Besitzer meines Ladens einem Kunde GP 900 UHF für PMR 446 programmiert und verkauft hatte und dann prompt die entsprechende Rechnung der Behörde bekam.


    73 Hartmut

    64Digger295 / 13HN958 / 13RF958


    Mobil: AE6110, DV 27S, DV 27lang, J-Pol Eigenbau

    KF: AE 5890EU, J-Pol Eigenbau

    Hauskanal CB: 35FM

    Mobil CB: 1FM / 9AM

  • Da hast du den Unterschied nicht erkannt!


    Für Endkunden die einfach anmelde- und gebührenfreie Funkgeräte kaufen wollen, gibt es CB-Funk, Freenet und PMR446.

    Diese gibt es heute unter unterschiedlichsten Vorgaben:


    Für PMR446: Ein europäisches "Brainstorming" so ziemlich alles zwischen ISM und IoT rein interpretieren kann, und wo die BnetzA strikt "Handfunkgeräte" gemacht hat.


    Für Freenet: Ein rein nationales Konstrukt wo es um gerätespezifische Baumusterzulassungen vielleicht gerade mal in der Anfangszeit ging wo Motorola lobbiistisch der damaligen RegTP diese Kanäle abschwatzte. Heute reicht für Freenet das selbe wie für PMR446: Solange das CE-Zeichen korrekt ist und alle Frequenznutzungsparameter der jeweiligen Verfügungen eingehalten werden, ist es erlaubt.

    Bei CB sieht es etwas chaotischer aus. Deutschland hat da damals ein Fass mit Baumusterzulassungen und Zulassungsnummern gemacht. Heute wird auf Vorgaben der EN 300 433 verwiesen.


    Bei allen bis hierhin genannten Bereichen ist es der Hersteller welcher garantiert das diese Geräte zulassungskonform für ein Land sind. Und diese Verantwortung ist krasser als man denkt. Stichwort RED.


    Exakt anders sieht es bei Betriebsfunkgeräten aus.

    Es geht um Geräte die von einer Funkwerkstatt für eine bestimmte Frequenzzuweisung eingerichtet werden.

    Das fängt an bei ISM irgendwo bei 10mW, geht über Führungsfunk 50, 100mW, PMR446 mit 500mW, Freenet und FuG11b mit 1W, Betriebsfunk mit 2W / 2,5W / 6W bis hin zu UKW-Seefunk 25W oder KW 200W.


    Die Geräte ab Hersteller sind hier Grundmodelle und der Funktechniker bestimmt nach Auflagen was sie können dürfen und welche Grenzwerte ein zu halten sind, immer in Bezug auf eine konkrete Frequenzzuweisung.


    Freenet und PMR446 sowie neuerdings die Handfunkgeräte für Verbrauchermärkte und Handelsketten sind daher für diesen Bereich einfach nur Zulassungskategorien mit spezifischen Auflagen.


    Und ja, es ist legal.

    Egal ob die diversen Flotten EVX-S24 auf PMR446, die damaligen Bündelfunk-Handfunken auf PMR446, sowie neulich ein klammer ehrenamtlicher Verein der ne Kiste GP360/FuG11b geschenkt bekam und diese dank mir nun auf Freenet nutzen kann.


    Du kannst gerne selber nachforschen ob es irgendeine spezifische Zulassung braucht und wie diese konkret aussieht.


    Jürgen