Welches Gerät für 160,370 MHz

  • Hallo!


    Zitat

    Original von DG2SBW
    Der funkt schon auf seiner Frequenz. Hat ja 2 oder 3 zugelassene Geräte angemeldet. Nur eben jetzt zusätzlich mit einigen Geräten mehr und mit wasweisich, 25 oder 40Watt.


    Tja, eigentlich konnte man Jahrelang davon ausgehen, das die BnetzA gar keine Anzeige brauchte um sowas zu entdecken.
    Denn das deutschlandweite PMD-Stationsnetz arbeitet ja - zusätzlich zu den gelegentlichen Störungsaufklärungen - permanent an statischtischer Frequenzauslastungs-Messungen.


    Sprich: Das Netz sammelt regelmässig vollautomatisch Informationen darüber wo auf welchen Kanälen wieviel Aktivität herrscht.


    Scheinbar wird auf dieses Material aber heute nicht mehr regelmässig auf Plausibilität und auf Besonderheiten hin ausgewertet.


    Und zu allem überfluss wurde ich die letzten Tage erst wachgerüttelt, welche enorme Ignoranz und Inkompetenz in einigen Aussenstellen herrscht.


    Haben einen verdächtigen, den sie anrufen nach dem Motto "lassen sie das, dürfen sie nicht" und belassen es dabei.
    Besser noch...trotz offensichtlicher Indizien (sonst würden sie ja da nicht anrufen) das da jemand ohne Zuweisung einen ganzen Fuhrpark bestückt hat, besteht jene Aussenstelle wohl darauf mittels Nahfeldmessung auf frischer Tat jemanden zu stellen.
    Da fass ich mir an den Kopf.
    Bereits die Tatsache das mehrere Betriebsfunkgeräte ohne gültige Frequenzzuweisung betriebbereit errichtet/verbaut sind, wäre für mich ein Grund das die Aussenstelle nach ultimativer, schriftlicher Fristsetzung, eiskalt alle geräte beschlagnahmt.
    Aber in so manchen (genauer: Eine einzige bisher) Aussenstellen scheint man da eine ziemlich merkwürdige Auffassung zum Thema zu haben.


    Grüße aus Dortmund


    Jürgen Hüser

  • Zitat

    Original von DG7GJ



    Bereits die Tatsache das mehrere Betriebsfunkgeräte ohne gültige Frequenzzuweisung betriebbereit errichtet/verbaut sind, wäre für mich ein Grund das die Aussenstelle nach ultimativer, schriftlicher Fristsetzung, eiskalt alle geräte beschlagnahmt.


    Hm...., und auf welcher Rechtsgrundlage? Welches Delikt ist erfüllt, wenn irgendwelche Geräte (mit CE-Zeichen) irgendwo betriebsbereit eingebaut sind?


    73, Andy



  • Beispiel: In Deinem Auto ist eine FuG8b betriebsbereit verbaut. Eine Zulassung zur Teilnahame am BOS-Funkdienst hast Du nicht. Bei einer Verkehrskontrolle fällt das Gerät auf, incl der Tatsache, das es betriebsbereit ist. Was meinst wie hoch ist Deine Chance, das Du es behalten darfst?


    Du darfst Betriebs/BOS-Funkanlagen erwerben und besitzen, aber nicht betreiben.Und betriebsbereit im Auto haben heißt, das es betrieben werden soll.Sonst würdest Du es ja nicht betriebsbereit ins Auto bauen. Wenn es nur als "Show" sein soll, muss es unbrauchbar sein.


    73 de Christian

  • Wenn etwas (möglicherweise) betrieben werden "soll" oder kann, ist damit aber noch keine OWI oder Straftat erfüllt. Erst dann, wenn eine "Frequenz ohne Zuteilung genutzt" wurde, hat man die Owi begangen.


    Diese "errichten und betreiben"-Sache war zu Zeiten des FAG Usus, das ist aber längst Geschichte und gilt heutzutage nicht mehr.


    Ausserdem geht es hier im Thread nicht um 4 Meter-BOS-Geräte (welche speziellen Regeln es dafür gibt, weiss ich nicht), sondern um 2 Meter-Afu/Export-Geräte auf Betriebsfunk-Frequenzen, für die man keine Zuteilung besitzt. Wenn sowas im Auto eingebaut ist, (und kein Senden damit nachzuweisen ist), reicht allein das jedenfalls nicht aus, um es sicherstellen/beschlagnahmen zu können.


    73, Andy

  • Hallo!


    Zitat

    Original von grinsekater
    Wenn etwas (möglicherweise) betrieben werden "soll" oder kann, ist damit aber noch keine OWI oder Straftat erfüllt. Erst dann, wenn eine "Frequenz ohne Zuteilung genutzt" wurde, hat man die Owi begangen.


    Gut, kleiner Abstecher in einen anderen Fall.
    Ein Kunde von mir hat ein 2m Relais genehmigt bekommen.
    Wie üblich wurde dafür ein Frequenzpaar ausgewählt welches im weiträumigen Umkreis von niemandem anderen (rechtmässig) verwendet wird.
    Allerdings kam es häufiger und regelmässiger vor das da Fernfahrer auf der Unterbandfrequenz ihren "CB-Funk" betreibt.
    Die BnetzA war auch ziemlich fix in der Frage nach dem Verursacher:


    Eine Firma die vor vielen Jahren mal 2m Betriebsfunk hatte, dann aber ihre Frequenzzuweisung wieder gekündigt haben.
    Wie im Betriebsfunk üblich galt diese Zuweisung nur in einem Radius von 15Km um der Feststation herrum.
    Bei Kündigung der Frequenzzuteilung wurde die Feststation abgebaut, die ganze LKW-Flotte aber blieb mit den Mobilgeräten bestückt.
    Und dort werden die auch verwendet...noch schlimmer...weit, weit ausserhalb der damals genehmigten 15Km-Grenze, nämlich nachweislich gute 60-80Km abseits, da wo mein Kunde mit seinem Relais steht.


    Zitat

    Original von grinsekater
    Diese "errichten und betreiben"-Sache war zu Zeiten des FAG Usus, das ist aber längst Geschichte und gilt heutzutage nicht mehr.


    Es mag dort durchaus eine Interpretationslücke sein wo nun der juristische Unterschied zwischen "Betreiben" und "Betriebsbereit" sowie Nutzung von Frequenzen besteht.
    Für mich als Nichtjurist (sondern als Techniker) ist die Sachlage aber klar:
    Jeder darf sich beliebige Funkgeräte kaufen und z.B. ins Regal legen.
    Sobald er aber eine Antenne montiert und Strom anschließt (Übergang von Besitz einer Funkanlage zum Errichten einer Funkanlage) wird für mich bereits eine rote Grenze überschritten.


    Denn einerseits lernt man als Techniker sehr schnell, das derart betriebsbereite aber ungenutzte Technik sich im laufe der Zeit durchaus versebstständigen kann.
    Gut zu sehen an alten Betriebsfunkanlagen im Handwerk oder dem brach liegendem Relaisnetz von EVU's und ehemaligem Bergbau.
    Einige gehen einfach nur kaputt und machen gar nix mehr, andere fangen plötzlich an zu senden.


    Zitat

    Original von grinsekater
    Ausserdem geht es hier im Thread nicht um 4 Meter-BOS-Geräte (welche speziellen Regeln es dafür gibt, weiss ich nicht), sondern um 2 Meter-Afu/Export-Geräte auf Betriebsfunk-Frequenzen, für die man keine Zuteilung besitzt. Wenn sowas im Auto eingebaut ist, (und kein Senden damit nachzuweisen ist), reicht allein das jedenfalls nicht aus, um es sicherstellen/beschlagnahmen zu können.


    Nunja, Juristen sind Ausleger, denn das Wort Jura steht für Auslegung.
    Und wenn Afu-Geräte verbaut sind ohne das jemand eine gültige Lizenz dafür vorweisen kann, ist für mich schonmal ein "begründeter Verdacht" erfüllt.
    Der Nachweis das dieses auch genutzt wird, ist dann auch absolut kein Problem mehr.
    Es würde vollkommen reichen solch eine Fahrzeugflotte mal von einem Meßtrup filzen zu lassen.
    Es reicht aus von jedem Gerät einmal in der Nähe des Peilwagens die PTT zu drücken.
    Danach kann die BnetzA jedes Gerät ziemlich beweissicher wieder erkennen.


    Es würde kaum 2 Wochen dauern bis die meißten dann einen Bußgeldbescheid bekämen.


    Für mich ist es selbstverständlich, das jemand der eine Funkanlage errichtet/einbaut, dieses in erster Linie natürlich macht, um diese Anlage auch zu nutzen.


    Oder würdest du dir einen Fernseher kaufen, irgendwo in deiner Wohnung aufstellen, Strom und Antenne anschließen, mit der festen Absicht den aber niemals einschalten zu wollen?
    Quasi nur als Unterbau für einen Blumentopf oder so?


    Grüße aus Dortmund


    Jürgen Hüser