ZitatOriginal von DF5WW
Das heisst es selbstverständlich nicht. Auch weiterhin darf man PMR nur mit dafür zugelassenen Geräten ausüben.
Du meinst "Handfunkgeräte", denke ich mal. Das Thema hatten wir ja schon des öfteren. Demnach muss es eben kein speziell für PMR446 zugelassenes Gerätz sein, sondern lediglich ein Handfunkgerät, das die erforderlichen Parameter für PMR446 einhält.
Das finde ich eine wichtige Sache, weil man so nicht mhr auf den Billigschrott angewiesen ist, sondern auch ein professionelles Betriebsfunkgerät mit PMR446 betreiben darf.