Neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte veröffentlicht

  • Zitat

    Original von DF5WW
    Das heisst es selbstverständlich nicht. Auch weiterhin darf man PMR nur mit dafür zugelassenen Geräten ausüben.


    Du meinst "Handfunkgeräte", denke ich mal. Das Thema hatten wir ja schon des öfteren. Demnach muss es eben kein speziell für PMR446 zugelassenes Gerätz sein, sondern lediglich ein Handfunkgerät, das die erforderlichen Parameter für PMR446 einhält.


    Das finde ich eine wichtige Sache, weil man so nicht mhr auf den Billigschrott angewiesen ist, sondern auch ein professionelles Betriebsfunkgerät mit PMR446 betreiben darf.

    • Offizieller Beitrag

    Genau so hatte ich das anfangs auch verstanden. Da die Einschränkung "Handfunkgeräte mit integrierter Antenne" ja weggefallen ist, kann man an einem den Vorgaben entsprechenden Betriebs- Handfunkgerät eine Magnetfußantenne anschließen und auf das Autodach pappen (solange die zulässige Strahlungsleistung nicht überschritten wird).

  • Eine Änderung von Parametern wie Sendeleistung, Hub, Kanalraster würde man nur über eine Modifikation durchführen können und bekanntlich sind Modifikationen für die Nutzer dieser Geräte nicht erlaubt ....


    Wenn eine Fachwerkstatt das durchführen würde müsste diese für jedes umgebaute Gerät eine neue CE Konformitätserklärung beantragen denn nach einem Eingriff ist die alte erloschen und das Gerät darf so überhaupt nicht betrieben werden. Ein teurer Spass um ein ehemaliges Betriebsfunkgerät nutzen zu dürfen das auch nicht mehr bringt als ein Alan, Midland oder anderes PMR-Gerät ...


    Zitat

    LPD-, PMR- und FreeNet-Handys dürfen in Deutschland anmelde- und gebührenfrei betrieben werden. Sämtliche zugelassenen Funkgeräte tragen das CE-Kennzeichen, dürfen nur im Rahmen ihrer Zulassungsbedingungen benutzt und nicht verändert bzw. mit ungenehmigten Zusatzgeräten zusammengeschaltet werden.

    ....


    Sagt eigentlich alles aus was nötig ist ;,z33

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt ja solche Geräte mit einer Kombizulassung Freenet / Betriebsfunk mit CE Kennzeichen. Eines davon ist z.B. die Maxon SL25. Von TEAM gibt es sowas glaube ich auch. Bei den Teilen kommt es dann eben nur auf die richtige Programmierung an.

    • Offizieller Beitrag

    Servus
    Die Allgemeizuteilung ist mittlerweile als PDF verfügbar:


    http://www.bundesnetzagentur.d…df?__blob=publicationFile



    Demzufolge ist für die Nutzung lediglich ein für Deutschland zugelassenes und gekennzeichnetes Funkgerät zu benutzen.
    Das kann trotz anderslautenden Gerüchten durchaus auch ein Amateurfunkgerät sein,
    solange die Parameter eingehalten werden.
    Und die Frequenz bei einem Amateurfunkgerät einzustellen erfordert weder eine Lizenz noch übermässige Intelligenz.
    Und eine Modifikation ist das sicherlich auch nicht.

  • Das Thema ist hier doch mehrfach durchgekaut worden. Eine Betriebsfunke wie ein Motorola GP380 hat durchaus ein CE-Zeichen, und wenn man ein neues Gerät hat, muss das IMMER abgeglichen werden. Da hat JEDE Funkanwendung seine Parameter, die eingehalten werden müssen. Da muss ein Gerät ja quasi immer "Modifiziert" werden. Man muss halt zwischen erlaubten bzw. notwendigen Modifikationen und illegalen Modifikationen unterscheiden. Wer aus seiner Betriebsfunke im PMR446 6 Watt Sendeleistung bei 25khz Kanalabstand heraus kitzelt, der könnte natürlich Probleme bekommen, völlig klar.


    Und die Vorteile einer Betriebsfunke gegenüber dem sonst im PMR446 üblichen Billigkram: Ein robustes Gerät mit ordentlich "Sound" im NF-Teil, spritzwassergeschützt und obendrein noch eine echte 1/4 Lambda Antenne (anstatt diese unsäglichen Stummel). Von der Qualität des HF-Teils ganz zu schweigen. Ich denke schon, dass man mit solchen Geräten auch mit 500mW und 12,5 khz Kanalabstand Vorteile hat.