Hallo zusammen,
folgende Allgemeinzuteilung sorgt, zumindest bei mir, für ein wenig Verwirrung:
http://www.bundesnetzagentur.d…df?__blob=publicationFile
Des Weiteren habe ich auch noch folgendes entdeckt:
http://emf2.bundesnetzagentur.de/pdf/ISM-BNetzA.pdf
Siehe dazu, Punkt 2.5; auf Seite 5
Ich selbst, habe hier einfach mal vorab die Forensuchen genutzt und zwei ältere Threads diesbezüglich gefunden
( Betriebsfunk oder Bündelfunk? und Weniger als keine Ahnung! ).
Hieraus mal ein paar chronologische Zitate:
ZitatZitat von Firetruckers (24.07.2008 15:53): (...) Die nächste Alternative wäre die Frequenz 420 Mhz,welche auch eine Allgemeinzuteilung hat zum Direktruf und Anrufmeldungen in Bündelfunknetzen .
Sendeleistung 1 Watt,Zwangabschaltung nach 1 Minute.
Hierzu kannst du gebrauchte Bündelfunkgeräte von Big M nehmen die einen Konventionellen Kanal unterstützen.
Ich selber habe kürzlich mehrere Geräte zum Einsatz bei einer sportlichen Grossveranstaltung verliehen und lt. Veranstalter waren die eingesetzten Kräfte begeistert. (...)
ZitatAlles anzeigenZitat von Florian 40 (24.07.2008 18:08 (...) Das ist doch garnicht so. Du darfst die Frequenz nur nutzen wenn Du auch
ein (oder mehrere) BüFu-Geräte angemeldet hast. Ansonsten hast Du auf
der Frequenz auch nichts zu suchen.
Gruss Flo
Edit 19:32 Uhr: Nachdem ich einem Hinweis bekommen habe mit einem
Link zur BNetzA könnte es sich evtl. wirklich um eine Frequenz mit Allgeimein-
zuteilung handeln. Ich werde aus eigenem Intresse mal bei der BNetzA
anfragen und das Ergebnis hier veröffentlichen. (...)
Was bis heute, leider, noch nicht geschehen/passiert ist.
ZitatZitat von Firetruckers (09.03.2009 15:34):
Servus
Die GP 600 sind üblicherweise im konventionellen Modus auf die Frequenz 420 Mhz programmiert,mit 1 Watt Sendeleistung.
Diese Frequenz hat innerhalb von Bündelfunknetzen eine Allgemeinzuteilung und darf von Jedermann genutzt werden.
Gruss Michael
ZitatZitat von *Bachi** (13.03.2009 16:00): (...) also du darfst als Privatperson diese Funkgeräte so nicht nutzen auch nicht auf dem Kanal 800.
Die Wahrscheinlichkeit andere Funker zu erreichen ist eher gering denn dann müssten Leute in deiner nähe genauso illegal funken
Soweit ich weiß kannst du die Geräte nicht untereinander anwählen das geht nur in einem Bündelfunknetz. (...)
Lange Rede kurzer Sinn: Ist die Frequenz 420,00 MHz nun allgemein zugeteilt, oder nicht?
Sprich: Ich lasse mir z.B. bei Jürgen _ DG7GJ _, in seiner Funkwerkstatt am Messplatz zwei Motorola GP320 UHF auf 420,00 MHz, mit 1 Watt HF-Ausgangsleistung und einer Sendezeitbegrenzung von 60sek. proggen und abgleichen. Und kann dann „drauflos“ funken?
Ich denke weniger, zumal in der Allgemeinzuteilung zu lesen ist: Bündelfunkendgeräte.
Nun dann wiederum stellt sich mir die Frage, wenn es sich um BüFu-Endgeräte handelt, wozu dann eine Allgemeinzuteilung?
Vielen Dank im Voraus
Greets
Preppy