ZitatAlles anzeigenOriginal von DF5WW
Hallo Norbert,
sowohl BNetzler als auch BOS dürften dort mit absoluter Sicherheit fahren. Für die gelten im Dienst keine StVo oder Anliegerregelungen und dgl. Aber halt nur im Dienst.
Aber latürnich gilt für die die STVO, oder dürfen die auch mit 100 durch eine Spielstrasse sausen?
Die haben ja wahrscheinlich nicht mal blaue Lampen und ein entsprechendes Horn auf dem Dach, um Sonder- und Wegerechte zu beanspruchen (mit denen man auch lange nicht alles darf). Ich denke, dass die z.B. Forstwege und ähnliches benutzen dürfen, viel mehr aber auch nicht.