DMO Frequenz antrag

  • Hallo zusammen,

    Ich bin aktuell auf der Suche nach einem Antragsformular für DMO Frequenzen für Tetra Digitalfunk TMO Frequenzen bzw. Basisstation zur Einbuchung haben wir bereits.


    Hoffe das mir einer dabei behilflich sein kann.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo!


    Es kommt entscheidend darauf an ob du ziviles oder BDBOS-Tetra meinst!


    Wenn du z.B. von zivilem Tetra redest (420-440MHz) und hast bereits einen Vertrag mit einem Netzbetreiber dort, gilt für dich pauschal die Verfügung 14/2016, also Allgemeinzuweisung für die 419,99375MHz mit bis zu 2W ERP.


    Solltest du hingegen an BDBOS denken: Das läuft ausschließlich über die BDBOS.

    In diesem Fall glaube ich jedoch nicht daran das du tatsächlich eine Frequenzzuweisung für DMO bekommen wirst.

    Viel mehr würde es darauf hinauslaufen das man dir erklärt welche DMO-Gruppen (=Frequenzen) du bereits jetzt schon nutzen darfst als annerkannter BDBOSNET-Nutzer.


    Jürgen Hüser

  • Hallo zusammen,

    wenn ihr als Hilfsorganisation berechtigt seit am TETRA-BOS Netz für "Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" teilzunehmen, ist der Ansprechpartner für DMO Gruppen die "Taktisch-Technische Betriebsstelle" kurz (TTB), derjeweiligen Kommune oder des Landkreises.

    Die TTB weist euch einsatzbezogen, auf Antrag, DMO Gruppen zu.

    Vorraussetzung ist die Nutzung zertifizierter Endgeräte mit BSI-Sicherheitskarte und dem entprechenden Fleetmapping.

  • Hallo nochmal,


    nachdem ich mir die letzten Wochen mal meine Bandpläne 68-87,5 / 146-174 / 410-470MHz mit allen aktuellen Änderungen neu erstellt habe, und dafür reichlich Input verarbeiten musste, habe ich auch was zum Thema TETRA-DMO gefunden.


    In der Verwaltungsvorschrift Bündelfunk steht da etwas in Kapitel 6.2:

    Während alle Kunden von öffentlichen oder firmeninternen TETRA-Netzen (410-430MHz) pauschal die 419,99375MHz mit bis zu 2W als DMO-Kanal nutzen können, wird ein Mehrbedarf in Kapitel 6.2 behandelt..


    Dort erfährt man das es einen europäisch harmonisierten DMO-Bereich zwischen 445.2000 - 445,3000MHz gibt.

    Dieser ist aber hart reguliert. So muss der Bedarf an solchen zusätzlichen DMO-Frequenzen nicht nur begründet werden, sondern wird von der BnetzA zusätzlich geprüft. Immerhin geht es da nur um 100kHz wo mit Mühe gerade mal vier, eher drei DMO-Kanäle rein passen.


    Und teuer könnte das auch werden.

    Denn solche DMO-Kanäle sind nicht mehr ortsgebunden auf bestimmte Funklöcher (einzelne Krankenhäuser, Gebäude, Parkhäuser) gebunden, sondern an die Größe des zugehörigen Funknetzes.

    Gem. BGebV-FreqZut zahlt man dafür im 70cm Band 4,20€ x 0,025MHz = 10,5Ct je km² und Zuteilungsjahr.

    Hat das Funknetz bei welchem man Kunde ist theoretisch 100.000km² Versorgungsfläche kostet ein zusätzlicher DMO-Kanal also schlappe 10500€ an Frequenzzuweisungsgebühren. Je Jahr....


    Im Ernst:

    Statt DMO-Zusatzkanäle dürften zusätzliche Handfunken beispielsweise DMR oder NXDN auf einer 2m Wanderfrequenz bezüglich Gebühren und Anschaffung günstiger sein.


    Jürgen