- Offizieller Beitrag
ZitatBundesnetzagentur ändert Regelung für 70-cm-Jedermannfunk
Die Bundesnetzagentur, BNetzA, hat in Ausgabe 8/2020 ihres Amtsblatts vom 6. Mai 2020 die Verfügung 46/2020 bezüglich PMR446-Jedermannfunk veröffentlicht.
Für PMR446-Anwender ändert sich dadurch zunächst nichts. Jedoch fällt der Abschnitt Frequenzparameter deutlich kürzer aus als in der bisher gültigen Allgemeinzuteilung: Jetzt sind darin nur noch der betroffene Frequenzbereich, nämlich 446,0 MHz bis 446,2 MHz, und die zulässige maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) von 500 mW erwähnt. Eine in bisherigen PMR446-Allgemeinzuteilungen übliche detaillierte Auflistung der zugelassenen Funkkanäle in Megahertz, der zudem eine Unterteilung in analoge und digitale Kanäle zu entnehmen wäre, fehlt in dem neuen Dokument.
Mit der Bitte um eine Erklärung hat sich die Redaktion FUNKAMATEUR unmittelbar nach Veröffentlichung der neuen Verfügung an die BNetzA gewendet. Laut der Antwort eines Behördensprechers setzt die BNetzA mit dem Verzicht auf die bisher übliche Festlegung von Kanälen für den PMR446-Jedermannfunk Europarecht um. Den Herstellern von Funkgeräten bleibe es überlassen, ob und wie sie die geänderten Vorgaben nutzen.
Weitere Details stehen in Ausgabe 6/2020 des FUNKAMATEUR.
Red. FA/-joi
Quelle: https://www.funkamateur.de/nachrichtendet…446Vfg2020.html