Zuhause werd ich nicht die Möglichkeit haben etwas aufzubauen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich temporär (etwa für die Dauer einer abendlichen Runde) auf dem Haushügel 'nen 10 Meter Mast stelle und damit mit mehr als 10 Watt EIRP fahre.
Ist das nun bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen?
Der Gedanke ist für mich bisschen irrsinnig, gerade da ich beabsichtige den Mast an wechselnden Standorten aufzubauen.
Was definiert nun eine ortsfeste Amateurfunkanlage?
73, Michi