Neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte veröffentlicht

    • Offizieller Beitrag

    Neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte veröffentlicht


    Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. Juli 2012 eine neue gemeinsame Allgemeinzuteilung für (analoge) PMR446-Geräte und (digitale) DMR446-Geräte veröffentlicht. Bisher gab es für beide Gerätearten getrennte Allgemeinzuteilungen.


    Hier die wesentlichen Änderungen:


    Bestimmte PMR446- und DMR446-Geräte, die ab 1. Januar 2014 in Verkehr gebracht werden, müssen eine Sprechzeitbegrenzung von 180 Sekunden aufweisen. Dies gilt nur für Geräte, die über eine feststellbare(!) PTT-Taste verfügen sowie für Geräte ohne PTT-Funktion, die über eine VOX gesteuert werden. Geräte, deren PTT-Taste nicht feststellbar ist, sind von dieser Regelung nicht betroffen.


    Wie Wolfgang Schnorrenberg (Firma Alan Electronics) dem Funkmagazin auf Anfrage mitteilte, geht diese Regelung auf eine Entscheidung des europäischen "Electronic Communications Committees" (ECC) zurück. Damit soll verhindert werden, dass Geräte auf den Markt kommen, die ein automatisches oder gewolltes Dauersenden ermöglichen. So hatte z.B. ein Schweizer Anbieter ein PMR446-Gerät als Babyphon angeboten, das über gar keine PTT-Taste verfügte und durchgehend auf Sendung sein sollte.


    Die in der bisherigen DMR446-Allgemeinzuteilung enthaltene Einschränkung, dass nur "Handfunkgeräte mit integrierter Antenne" eingesetzt werden dürfen, ist ersatzlos entfallen. Dies betrifft nur Digitalgeräte im Frequenzbereich 446,1 bis 446,2 MHz. Für den Betrieb mit klassischen PMR446-Geräten im Frequenzbereich 446,0 bis 446,1 MHz hat dies keine Bedeutung, denn für diese Geräte gibt es schon seit Jahren in der Allgemeinzuteilung keine solche Beschränkung mehr. Der Grund, dass PMR446-Geräte dennoch nur mit "festen" Antennen angeboten werden, liegt darin, dass die Hersteller diese Geräte nach der Norm EN 300296 bauen. Diese Norm sieht nur Geräte mit integrierter Antenne vor.


    An den sonstigen technischen Parametern für den Betrieb von PMR/DMR446-Geräten wie Strahlungsleistung, Frequenzen und Kanalraster hat sich nichts geändert.


    Die neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.


    Neben der PMR/DMR446-Frequenzzuteilung wurde auch eine neue Frequenzzuteilung für Short-Range-Devices (SDRs) veröffentlicht. Hier gibt es in den für den Jedermannfunk relevanten Frequenzbereichen (insbesondere dem Bereich 433,050 bis 434,790 MHz im 70-cm-Band) keine Änderungen.


    - wolf -


    Vorübergehender Hinweis:
    Die neuen Allgemeinzuteilungen stehen zur Zeit (26.07.2012) noch nicht auf der Website der BNetzA zum Download bereit.


    Update vom 02.08.2012:
    Die Bundesnetzagentur hat die neuen Allgemeinzuteilungen unter http://tinyurl.com/vfg40-2012 (PMR446/DMR446) und http://tinyurl.com/vfg43-2012 (SRD) zum Download bereitgestellt.




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    Gruss Flo 13RF112


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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Florian 40
    Neue Allgemeinzuteilung für PMR/DMR446-Geräte veröffentlicht


    Die in der bisherigen DMR446-Allgemeinzuteilung enthaltene Einschränkung, dass nur "Handfunkgeräte mit integrierter Antenne" eingesetzt werden dürfen, ist ersatzlos entfallen. Dies betrifft nur Digitalgeräte im Frequenzbereich 446,1 bis 446,2 MHz. Für den Betrieb mit klassischen PMR446-Geräten im Frequenzbereich 446,0 bis 446,1 MHz hat dies keine Bedeutung, denn für diese Geräte gibt es schon seit Jahren in der Allgemeinzuteilung keine solche Beschränkung mehr.


    Soll das jetzt heißen man kann sich ein 70cm Mobilgerät dementsprechend Proggen und Abgleichen lassen, um es dann mit einer Stummelantenne auf dem Dach im Auto zu benutzen?
    ;,z12

  • Das heisst es selbstverständlich nicht. Auch weiterhin darf man PMR nur mit dafür zugelassenen Geräten ausüben. Bei freien Funkanwendungen braucht das Gerät die entsprechende Zulassung im Amateurfunk der Funkamateur (Lizenz). Der darf dann Geräte für Amateurfunkzwecke modifizieren und betreiben.


    GN8 ;,z22

  • Obwohl es ja auch zumindest mal 1 "Mobilgerät" für PMR gibt das trotz fest angebrachter Magnetfussantenne eine PMR Zulassung hat. Für den Betrieb im Auto sind Handfunkgeräte eher stark eingeschränkt durch die Käfigwirkung der Karosserie.


    ;,z1