Zitat
Es ist völlig egal wo es so betrieben wird, durch solche spielereien wird eine
Frequenz unnötig länger belegt.
Na ja - und eben nicht nur unnötig (wenn es eine lizensierte Exklusivfrequenz, also KEINE Wanderfrequenz ist, dann können die Teilnehmer dort ja eigentlich machen, was sie wollen), sondern es erschwert einen vernünftigen Funkverkehr erheblich. Sicherheitsrelevante Sprechverbindungen wie z.B. Einweisungen von Fahrzeugen, Maschinen ect. werden sogar unmöglich, weil durch den nachlaufenden Träger ständig Wartezeiten mit Funkstille auftreten - Zeiten in denen es durchaus rummsen kann! Auch im Sicherheitsdienst kann es dumm ausgehen. Mir fällt eigentlich keine Betriebsfunkanwendung ein, wo dieses "Trägernachlaufen" nicht zumindest extrem lästig wäre.
Und weshalb ich das Anliegen nicht recht verstehe:
Betriebsfunk ist KEIN Spielzeug, und eine Betriebsfunkfrequenz zu betreiben ist in aller Regel mit Gebühren verbunden. Und damit man überhaupt eine Frequenz zugeteilt bekommt, muss man der BNetzA auch einen berechtigten Grund angeben, wofür der Funk genutzt wird. "Privat" ist eine Zuteilung meines Wissens nicht möglich. Man muss schon "Firma" oder "Verein" oder sonst eine Organisation sein, sowie als Solche dann auch einen konkreten Verwendungszweck angeben, um so eine Zuteilung zu bekommen. Und das beisst sich alles mit solchen Spielereien.
Aber wie gesagt: Findet das alles auf einer Exklusivfrequenz statt, dann könnt ihr natürlich machen, was ihr wollt. Findet dies jedoch auf einer der Wanderfrequenzen statt, dann wäre Schluss mit Lustig, denn dort gibt es einen Haufen Teilnehmer, die innerhalb Deutschlands standortungebunden auf diesen Frequenzen arbeiten. Daher gilt hier Funkdisziplin, und ein unnötig langes Belegen der Frequenzen ist absolut zu vermeiden. Insofern könnte hier vielleicht sogar die BNetzA etwas gegen diese "Spielerei" haben.