Trägernachlaufzeit Bosch BTO

  • Zitat


    Es ist völlig egal wo es so betrieben wird, durch solche spielereien wird eine
    Frequenz unnötig länger belegt.


    Na ja - und eben nicht nur unnötig (wenn es eine lizensierte Exklusivfrequenz, also KEINE Wanderfrequenz ist, dann können die Teilnehmer dort ja eigentlich machen, was sie wollen), sondern es erschwert einen vernünftigen Funkverkehr erheblich. Sicherheitsrelevante Sprechverbindungen wie z.B. Einweisungen von Fahrzeugen, Maschinen ect. werden sogar unmöglich, weil durch den nachlaufenden Träger ständig Wartezeiten mit Funkstille auftreten - Zeiten in denen es durchaus rummsen kann! Auch im Sicherheitsdienst kann es dumm ausgehen. Mir fällt eigentlich keine Betriebsfunkanwendung ein, wo dieses "Trägernachlaufen" nicht zumindest extrem lästig wäre.


    Und weshalb ich das Anliegen nicht recht verstehe:
    Betriebsfunk ist KEIN Spielzeug, und eine Betriebsfunkfrequenz zu betreiben ist in aller Regel mit Gebühren verbunden. Und damit man überhaupt eine Frequenz zugeteilt bekommt, muss man der BNetzA auch einen berechtigten Grund angeben, wofür der Funk genutzt wird. "Privat" ist eine Zuteilung meines Wissens nicht möglich. Man muss schon "Firma" oder "Verein" oder sonst eine Organisation sein, sowie als Solche dann auch einen konkreten Verwendungszweck angeben, um so eine Zuteilung zu bekommen. Und das beisst sich alles mit solchen Spielereien.


    Aber wie gesagt: Findet das alles auf einer Exklusivfrequenz statt, dann könnt ihr natürlich machen, was ihr wollt. Findet dies jedoch auf einer der Wanderfrequenzen statt, dann wäre Schluss mit Lustig, denn dort gibt es einen Haufen Teilnehmer, die innerhalb Deutschlands standortungebunden auf diesen Frequenzen arbeiten. Daher gilt hier Funkdisziplin, und ein unnötig langes Belegen der Frequenzen ist absolut zu vermeiden. Insofern könnte hier vielleicht sogar die BNetzA etwas gegen diese "Spielerei" haben.

  • Mir ist bewusst, dass solch eine "spielerei" den Kanal unnötig belastet. Es war ja auch nur eine Frage ... es hätte mir eigentlich eine Antwort mit "ja" oder "nein" ausgereicht.



    Danke trotzdem für die Miithilfe

  • Hey Flecky,


    war nicht böse gemeint. Aber auch wenn es vielleicht etwas schulmeisterlich von mir rüberkommt: Ich wollte Dir halt nur mal versuchen zu verdeutlichen, was Du Dir damit für Nachteile einhandeln kannst. k99wink

  • Hallo!


    Zitat

    Original von Flecky
    ich würde gerne meine Bosch BTO mit einer Sendenachlaufzeit von 200ms programmieren.
    Ich habe zwar alle Kundenschriften, aber darin ist nichts zu finden.
    Vielleicht weiß einer von euch wie das geht ?!


    Wie du an den anderen Reaktionen hier schon gesehen haben wirst, macht solch ein Nachlauf keinen nachvollziehbaren Sinn.
    Weshalb also sollte Bosch sowas vorgesehen haben?


    Ein Trägernachlauf in dieser Größenordnung ist eigentlich nur Üblich wenn Endkennungen übertragen werden sollen.


    Wolle man dennoch (nur rein theoretisch) sowas basteln wollen, müsste man hinter der BTO ein Verzögerungsglied in die PTT-Leitung einfügen, irgendwas mit nem NE555 oder schnödem RC-Glied mit ein paar Transistoren drum.


    Wichtig wäre es halt eben das bei PTT-Auslösung keine Verzögerung stattfindet, sondern nur bei Wechfall des PTT-Signals.


    Rein praktisch aber verliert die Gesamtanlage mit solch einer Bastellei ihre Zulassungsauflagen.


    Ein Trägernachlauf macht ausschließlich Sinn bei...:
    - PTT-Endkennungen
    - Rogerpiep
    - Als Funktionskontrolle bei echten Relais


    Grüße aus Dortmund


    Jürgen Hüser

  • Zitat

    Original von DG7GJ


    Ein Trägernachlauf macht ausschließlich Sinn bei...:
    - PTT-Endkennungen
    - Rogerpiep
    - Als Funktionskontrolle bei echten Relais


    Kann die Bosch BTO eine PTT Endkennung?