Hallo Dennis,
auch von mir ein herzliches Willkommen bei uns im Funkforum.
Wenn Du schreibst das es sich um Frequenzen handelt die Du/Ihr Bundes-
weit nutzen dürft kann es sich ja nur um Wanderfrequenzen handeln.
Sollte es sich um Wanderfrequenzen handel wirst Du dort keine Genehmigung
für eine Relaisfunkstelle bekommen (können).
Die von Dir genannten Handfunkgeräte sind NICHT Vollduplexfähig was aber
für Relaisbetrieb auch nicht wichtig ist. Die beiden Geräte kannst Du für
den Funkbetrieb über Relaisfunkstellen problemlos programmieren lassen.
Gruss Flo