Import von Funkgerät

  • Hallo,


    ich plane mir ein kleines Funkgerät zu kaufen,
    mit dem ich im 70cm Band Funken kann
    und bei dem ein Breitbandscanner integriert ist.


    Mein aktueller Favorit: "Yaesu vx-3r"


    Jetzt bin ich ein bissel durchs Netz gesurft
    und habe ein interessantes Angebot gefunden.


    Leider müsste ich das Gerät Importieren,
    da der Verkäufer in Hongkong sitzt.



    Meine Fragen:


    - Habt Ihr bereits Erfahrungen mit dem Import von Gräten?
    - Der Verkäufer deklariert als Geschenk und verschickt ohne Rechnung,
    Umsatz-/Importsteuer würden also wegfallen...
    - Aber wie verhält sich der Zoll, gerade bei nicht EU Geräten?
    - Gibt es Importverbote für bestimmte Geräte?
    - Welches Gesetz regelt den Umgang mit Funkgeräten?
    - Wo finde ich Praxisbeispiele, was erlaubt ist, was verboten ist und was geduldet wird?


    LG
    nyt

  • zoll und einfuhrumsatzssteuer "entfallen" nicht, sondern werden auf diese art und weise HINTERZOGEN und wenn man erwischt wird, wird es richtig teuer !



    das VX-3R ist ein AMATEURFUNKGERÄT, für den Betrieb braucht man eine Amateurfunklizenz. Geregelt ist das im Amateurfunkgesetz.


    ein generelles importverbot gibt es nicht, jedoch ist der importeur der sog. "inverkehrbringer" in die EU. da kein CE Prüfzeichen erteilt ist bei solchen geräten, ist auch i.d.R. keine deutsche bedienungsanleitung dabei und yesu-deutschland wird solche geräte im garantiefall wohl auch nicht kostenlos reparieren.


    erlaubt in deutschland und in vielen ländern der EU sind folgende funkgeräte für "jedermann":


    CB Funkgeräte
    PMR Funkgeräte
    FREENET Funkgeräte


    damit ist man auf der "sicheren seite"!! die geldstrafen für "schwarzfunken" sind empfindlich und stellen im geringsten fall eine ordnungswidrigkeit dar, in manchen fällen auch eine straftat, wenn urkundenfälschung, rufzeichenmissbrauch u.ä. eine rolle spielen, dann geht das bis zur freiheitsstrafe !


    generell kann man bei eigenimporten "glück haben", muss man aber nicht. die bandbreite geht von sog. "fake shops", wo erst gar nichts geliefert wird, bis zur zusendung von fakes, alles ist möglich.


    ich kenne nur eine handvoll zuverlässiger versender aus china, die haben dann ein deutsches konto (wichtig) und machen auch eine ordentliche zolldeklaration. natürlich sind auch die frachtkosten und die lieferzeit "nicht ohne" und im reklamationsfall wird man oft alleinegelassen. und damit relativiert sich der "gewinn" aus dem eigenimport, oft zahlt man sogar drauf.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    ich würde mir nichts aus Chinakracher-Land bestellen.
    Ich habe früher selbst Importiert und das war jedesmal eine Zitterpartie.. kommt die Ware an oder nicht.


    Ausserdem muss man mit 4 Wochen Lieferzeit rechnen und die Überweisung dahin ist auch nicht gerade Preiswert.


    Und der Walter hat Recht... die Garantie ist dann auch noch nicht sicher.


    k99wink

  • Danke schon mal für die Antwort...


    Das mit den Einfuhrzöllen ist mir bekannt,
    hier kann ich die Risiken gut abschätzen.


    Auch der Betrieb das Gerätes ist nicht erlaubt,
    dies ist mir bekannt.
    (Alleine schon durch die Scannfunktion von 0,5 MHz bis 900 MHz.)


    Mir geht es lediglich darum,
    ob der Zoll ein Funkgerät,
    welches nicht (Auch nicht mit Lizens) für den Betrieb im EU-Raum zugelassen ist,
    direkt beschlagnahmt
    oder ob mir der Besitz geduldet wird und ich das Gerät erhalte,
    auch wenn die Wahrensendung in eine Kontrolle kommt.


    Ob der Verkäufer i.O. ist oder nicht,
    daß ist dann wieder ein anderes Problem.

  • die scanfunktion dürfte das kleinste problem sein *ggg


    wegen der zulassung, oder weil man keine lizenz hat, wird das gerät nicht beschlagnahmt, wohl aber bei zollvergehen. der besitz aller möglichen funkgeräte ist in D erlaubt, problematisch wird es beim "errichten" und beim "betreiben". besitzen aber kannste ALLES, auch BOS funkgeräte (landläufig polizeifunkgeräte) oder auch flugfunkgeräte oder auch militärische funkgeräte, nur errichten und betreiben darfste die nicht.


    wobei die begriffe "errichten" und "betreiben" nicht genau geregelt sind, ein BOS funkgerät, betriebsbereit mit strom versorgt und an einer antenne ... da dürfte es schon einschlagen, auch wenn man nicht gefunkt hat damit. kommt auf den richter an und darauf, ob man einen sachkundigen anwalt hat :)



    beschlagnahmt werden aber regelmässig sog. "wanzen", also alles, was zum "verdeckten abhören" geeignet ist, oder z.b. auch radarwarner, GSM-Jammer und ähnliches.

  • Zitat

    Original von hfuhfvhf
    ...besitzen aber kannste ALLES, auch BOS funkgeräte oder auch flugfunkgeräte oder auch militärische funkgeräte...


    ...nur errichten und betreiben darfste die nicht...


    Also das Gerät kann vom Zoll nicht beschlagnahmt werden.


    Genau daß war der Punkt der mich interessiert hat.


    Vielen Dank