Funk Abhören erlaubt oder verboten??

    • Offizieller Beitrag

    In der März ( 1998 ) Ausgabe der Fachzeitschrift " Radio hören und Scannen" aus dem VTH-Verlag wird folgendes berichtet:


    Der verantwortliche Redakteur der Zeitschrift hat ende 1997 vor dem Amtsgericht Burgdorf / Hannover ein erstes Urteil gewonnen.
    In der aufsehenerregenden Begründung wurde zum ersten Mal klar definiert, was man mit einem Radio-Scanner hören darf!
    Nämlich ALLES, was NICHT verschlüsselt ist! Also auch: Polizeifunk, Flugfunk, Mobiltelefone, etc. (Aktenzeichen Az 4DS / 16JS 7932/97)


    In der Urteilsbegründung heisst es:
    Nach der derzeitigen Rechtslage ist es die Aufgabe des Herstellers einer Funkanlage, dafür zu sorgen, daß Nachrichten, die für die Funklage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden, indem das Gerät so hergestellt wird, daß der Empfang dieser Nachrichten technisch nicht möglich ist.


    Damit ist im Sinne des Abhörverbotes des Telekommunikationsgesetzes ALLES ÖFFENTLICH UND FREI HÖRBAR, was mit einem ganz normalen Radio-Scanner empfangen werden kann.


    Wer NICHT ABGEHÖRT WERDEN WILL MUß HINGEGEN SELBST FÜR SCHUTZ SORGEN. Beispielsweise durch eine Verschlüsselung. Und die muß sogar laufend dem Stand der Abhörtechnik angepasst werden!

  • Im Sinne der Seriosität dieses Boards und der guten Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass das Burgdorfer Urteil längst und vielfach überholt ist!


    Die Gerichte urteilen seitdem rundweg anders. Das Abhören von nicht für die Funkanlage bestimmten Sendungen wird regelmässig mit Einziehung der Empfangsfunkanlage und z.T. erheblichen Geldbußen (mehrere tausend Euro) geahndet. Darunter fallen alle hier in diesem Board diskutierten Frequenzbereiche, also nicht nur Behördenfunk, sondern auch Busse, Taxen, Flugfunk und Betriebsfunk.


    Das muss zwar jeder für sich selber wissen - und ich werde mich hüten, jemanden belehren oder "warnen" zu wollen. Aber solch ein längst nicht mehr gültiges Urteil allein und unkommentiert an den Anfang dieses Boards zu stellen wäre für die Leser hier ein Bärendienst.

  • Dazu würde ich mal ganz gerne neuere Urteile sehen, ich habe darüber noch nichts gefunden.


    Ansonsten sehe ich die Sache so, das über kurz oder lang es sowieso vorbei ist mit dem abhören von BOS-Funk, da ja der digitale Funk dort eingeführt wird. Also würde ich das neben der Modernisierung des BOS-Funks, auch indirekt als eine Umsetzung des Burgdorfer Urteils ansehen.


    Weiter frage ich mich, wieso es den in Auktionshäusern wie Ebay maßen an Funkgeräten gibt, die auf den BOS-Frequenzen arbeiten und für, wie ich meine, utopische Preise ersteigert werden und es keine Behörde kümmert und auch nichts dagegen unternommen wird.
    Somit ist doch eine gewisse Duldung eingetreten.
    Es werden selbst auf diversen Seiten von Feuerwehren Geräte angeboten. Und wer die TR-BOS kennt weiß, das diese Geräte alle Frequenzen schalten können, weil sie es können müssen.


    Und das der Besitz eines solchen Funkgeräts erlaubt ist, jedoch nicht der Betrieb, lasse ich nicht gelten. Wer ein solches Gerät besitzt, betreibt es auch. Niemand stellt sich so was hin, nur weil es so schön aussieht.


    Nebenbei sei bemerkt, wer Hunderte von Euros ausgibt für ein uraltes BOS-Funkgerät, in anbetracht der Sachlage, das es bald nichts mehr zu hören gibt, hat für mich den letzten Schuß nicht gehört.

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja... der Beitrag in der Zeitschrift war aus dem Jahre 1998.


    Es hat sich sicherlich einiges geändert. Ich habe gelesen das jedes Bundesland diese Angelegenheit je anders behandelt.


    Fakt ist aber sicher.. das es immer Verboten war z.B. BOS-Funk abzuhören.


    Mal abgesehen davon kenn ich einen Fall wo ein Funker erheblich im AFU-Bereich immer wieder gestört hat und Relay´s lahmgelegt hat.


    Nach Besuch und Durchsuchung seiner Wohnung durch Polizei und Bundesnetzagentur wurden sämtliche Geräte Beschlagnahmt.
    Desweiteren konnten die Polizeibeamten sich selber im Scanner hören der im Nebenzimmer stand. :P


    Dank eines Kölner Anwalt der im AFU-Kreisen bekannt ist bekam er alles wieder zurück und Gewann auch den Prozess wegen eines Formfehlers.


    Also da sieht man wieder... alles ist möglich.

  • Wenn jetzt alles BOS Frequenzen digitalisiert werden ist es auch ersteinmal vorbei für den normalen User. Denn die einfachen günstigen Scanner haben dieses Feature nicht und die teuren Geräte werden eher selten gekauft.


    Und was die BOS Geräte im öffentlichen Verkauf zu suchen haben ist mir auch ein Rätzel. Aber es ist mit allen Artikeln so ,irgendwann tauchen die immer irgendwo zum Verkauf auf. Nur sollte man sich über die rechtliche Geschichte im klaren sein.

    • Offizieller Beitrag

    Aber zum abhören hat man doch noch ca. 3 Jahre Zeit :D


    Es sei denn das die Bundesländer die Umstellung auf Tetra zügig durchsetzen was meiner Meinung nach nicht passieren wird.