AFuG - 75 Jahre Amateurfunkgesetz und Verordnung

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    Seit 75 Jahren bildet das Amateurfunkgesetz (AFuG) den Rahmen für Aktivitäten der Funkamateure in DL. Es regelt bis heute – nebst der Novelle von 1997 und einer redaktionellen Änderung in 2021 – die Voraussetzungen und die Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst auf nationaler Ebene. Es wurde am 14. März 1949 erlassen. Das AFuG und seine Historie waren schon sehr oft Thema in den DARC-Medien: „75 Jahre Amateurfunkgesetz“, CQ DL 3/24, S. 38; „70 Jahre Amateurfunkgesetz in Deutschland“, CQ DL 3/19, S. 46 und „Der DARC wird 65 – ein Blick auf die Entstehung“ in CQ DL 9/15, S. 8ff.

    Quelle: https://www.darc.de/home/