Hallo Hartmut!
Alles anzeigenHallo Jürgen
klar, das kann auch sein, nur was ich nicht verstehe, ist daß die BNA diese Frequenzen doppelt belegt.
Außer er ist nicht mehr in seinem "Heimatgebiet".
73 Hartmut
Nunja, die 458,99 gehört zum Frequenzzuteilungsgebiet (FZG) 1 wo auch die Feststation des Kunden ist.
Der Tunnel hingegen liegt auf der Grenze zwischen FZG 4 und FZG 5.
Welche Richtlinien die BnetzA für solche Tunnel hat oder anwendet weiß ich nicht.
Der Tunnel ist jedenfalls knapp geschätzt ungefähr 6-7Km Luftlinie von der FZG 1 Grenze und knappe 10-12Km vom Kunden entfernt.
Unter der Berücksichtigung das die Frequenznutzung im Tunnel ausserhalb nur einige 100m Reichweite hat - und da auch nur an Ein- und Ausfahrt, sind Störungen eigentlich ausgeschlossen.
Dennoch wundert es mich etwas. Weil wenn das kein extrem merkwürdiger Defekt wäre, sondern tatsächlich sowas Doppler-Radar-artiges, würde mich das wundern. Denn das wäre keine für diese Frequenz zulässige Sendeart 14k00F3E/G3E und im Dauersendebetrieb auch nix mehr was zu einer Gemeinschaftsfrequenz passen würde.
Physikalisch spricht dagegen das solche Doppler-Radaranwendungen eben absichtlich bei etlichen GHz liegen, da mit steigender Frequenz auch der Dopplereffekt vergrößert wird, und somit leichter messbar ist.
Naja, wie gesagt:
Laptop mit RTL-SDR-Stick wäre das nächste mal griffbereit, und wenn ich dazu vorher komme vielleicht auch der RSP1A.
Grüße
Jürgen