Beiträge von DL3BAA

    GANZ WICHTIG diese Sendeanlage!


    (ich hätte gerne nur 0.0001 Promille als Pension im Jahr, was die Bundeswehr am Tag "verbrennt" !


    Drei von sechs U-Booten der Deutschen Marine können derzeit zur See fahren", sagte der Sprecher des Inspekteurs der Marine, Kapitän zur See Johannes Dumrese in Rostock. Einsatzbereit sind laut Verteidigungsministerium zwei U-Boote.

    Mit der Zehnten Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung vom

    7. Juni 2019 wurden die EMV-Beiträge für die Beitragsjahre 2015 und 2016 neu berechnet und damit die durch die neunte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitrags-verordnung veröffentlichten EMV-Beiträge korrigiert.



    9. Änderungsverordnung TKG EMVG Summe

    Für das Jahr 2015 Amateurfunkdienst 6,87 € TKG, 24,59 € EMVG, Summe 31,46 €*

    Für das Jahr 2016 Amateurfunkdienst 7,97 € TKG, 18,92 € EMVG, Summe 26,89 €*

    Summe 58,35 €*


    10. Änderungsverordnung TKG EMVG Summe

    Für das Jahr 2015 Amateurfunkdienst 6,87 € TKG, 16,87 € EMVG, Summe 23,74 €*

    Für das Jahr 2016 Amateurfunkdienst 7,97 € TKG, 13,20 € EMVG, Summe 21,17 €*

    Summe 44,91 €*


    (* Diese Berechnung gilt für eine Bezugseinheit und den gesamten beitragsrelevanten Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2016.)


    Dazu hat den Runden Tisch Amateurfunk (RTA) folgende Meldung der Bundesnetzagentur erreicht: „Die Frequenzschutzbeiträge für die Beitragsjahre 2015 und 2016 wurden erstmals im Jahr 2017 durch die neunte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeiträge veröffentlicht. Aufgrund von damals laufenden Gerichtsverfahren wurde von einer Erhebung zunächst abgesehen. Diese Gerichtsverfahren wurden im 1. Quartal 2019 beendet. Die Verfahren wurden vor dem Verwaltungsgericht Köln, dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und dem Bundesverwaltungs-gericht geführt.


    Das Ergebnis ist, dass die

    – gesetzlichen Grundlagen zur Erhebung von Frequenzschutzbeiträgen (FS-Beiträge),

    – die Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV),

    – die Zuordnung der Aufwände mittels Aufwandserfassung,

    – die Verrechnungssystematik der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) der BNetzA

    – sowie das Kalkulationsverfahren


    gerichtlich bestätigt sind. Nur im Rahmen der EMV-Beiträge bedarf es einer Anpassung innerhalb der Kalkulation. Aufgrund der Rechtsprechung und den Erkenntnissen aus diesen Verfahren hat die Bundesnetzagentur die EMV-Beiträge für die Beitragsjahre 2015 und 2016 neu kalkuliert und durch die zehnte Verordnung zur Änderung der Frequenz-schutzbeiträge angepasst und veröffentlicht.


    Somit entsprechen die Beiträge für die Beitragsjahre 2015 und 2016 den gesetzlichen An-forderungen und den Vorgaben der Gerichte. Da eine Erhebung dieser Beitragsjahre noch nicht stattgefunden hat, bedarf es keiner etwaigen Rückzahlung.“


    Die Juliausgabe der ARRL enthält auf Seite 80 einen Nachruf auf Mönch Apollo, SV2ASP. Außerdem berichtet Peter, KH6VP, in dem Artikel, dass dem im Kloster Koutloumousiou (Foto) lebenden Mönch Jakovos, SV2RSG, nunmehr eine offizielle Genehmigung zum Betrieb einer Amateurfunkstelle von Mount Athos aus erteilt wurde. Eine Station in Form eines IC-7300 soll in naher Zukunft in Betrieb genommen werden. Mount Athos steht auf Platz 20 der Clublog.org Liste der am meisten gesuchten DXCC Gebiete.


    Im Moment besitzt SV2RSG lediglich ein VHF/UHF Handfunkgerät.

    Darüber berichtet der Württemberg-Rundspruch mit Verweis auf Peter Glasmacher, DK5DC.




    Im Moment besitzt SV2RSG lediglich ein VHF/UHF Handfunkgerät. Darüber berichtet der Württemberg-Rundspruch mit Verweis auf Peter Glasmacher, DK5DC.

    ....Fragmentierte Daten sind in heutiger Zeit eh selten geworden, da das NTFS-Dateisystem sich besser organisiert und Fragmentierungen vermeidet. ...


    73, Michi

    Meine HD defragmentiere ich bei NTFS-Dateisysm JEDE Woche! 20% ist da nix. Allerdings nutze ich auch nicht das Win-Defrag, sondern Tune-Uo Utilities


    DA merke ich aber immer noch ein erheblichen Unterschied

    Stellungnahme zur aktuellen 2-m-Band Problematik


    29.06.2019



    Auf der Suche nach Frequenzspektrum für kommerzielle Datenkommunikation zwischen Luftfahrzeugen und Bodenstationen (Aeronautical Mobile Service; AMS) droht das 2-m-Band als potentiell geeignetes Band in die Untersuchungen für eine gewünschte neue AMS-Zuweisung mit einbezogen zu werden.



    Zurzeit handelt es sich zwar „nur“ um einen diesbezüglichen Antrag Frankreichs an die CEPT Vorbereitungsgruppe (CPG19, Conference Preparatory Group und PTA, Project Team A, Untergruppe der CPG19) für die im Oktober 2019 stattfindende Weltfunkkonferenz (WRC-19) im ägyptischen Sharm El-Sheikh.



    Sollte der Antrag in dieser Form jedoch auf der nächsten CPG19-Sitzung im August in Ankara genügend Unterstützung der 48 CEPT-Mitgliedsstaaten erhalten, hätte er gute Chancen, auch auf die Agenda der übernächsten WRC-23 zu gelangen.



    In den vier Jahren bis zur WRC-23 würden dann die Funkverträglichkeitsbedingungen für eine zusätzliche AMS-Zuweisung im Bereich zwischen 144 MHz und 22.2 GHz in ITU-R Studiengruppen detailliert untersucht werden. Ergebnisse zu allen Aspekten dieser Untersuchungen wären ITU-R Reports und ITU-R Empfehlungen (Recommendation), die auch im Konsens der 193 ITU Mitgliedsländer zu erarbeiten sind.


    Diese Dokumente, zusammen mit politischen Bewertungen, werden dann auf der WRC-23 zu einer Entscheidung führen, ob oder wie die ITU Radio Regulation (VO-Funk) in den entsprechenden Frequenzbereichen geändert werden.



    Im gesamten Prozess wird die IARU, unterstützt durch regulatorische Experten der Mitgliedsverbände (DARC, RSGB usw…) versuchen, auf die Entscheidungen dieses Prozesses in Sinne des vollständigen Erhalts der bestehenden 2-m-Band-Zuweisung hinzuwirken.


    Die entsprechenden Kosten dieses Engagements werden durch den Anteil an nationalen Mitgliedsbeiträgen getragen, den jeder IARU-Verband an die IARU überweist.



    Allerdings, jetzt ist ein kühler Kopf angesagt: Bekanntlich haben unsere beiden Funkdienste (Amateur und Amateur-Satellite Service) im 2-m-Band primäre Zuweisungen. Wie bei jedem anderen der über 40 in den ITU Radio Regulations definierten Funkdienste sind mit einer solchen primären Zuweisung besondere Rechte auf einen störungsfreien Funkbetrieb verbunden.



    Es gibt jedoch keine Ewigkeitsgarantie für diese Rechte! Jede WRC ist eine unabhängige Konferenz der ITU-Mitgliedsstaaten, bei der völkerrechtlich verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, die im Range eines Staatsvertrags stehen. So wird beispielsweise die auf der WRC-19 im Konsens der 193 Mitgliedsländer beschlossene neue Version der ITU Radio Regulations (VO Funk) die heute gültige Version 2016 und alle vorherigen ersetzen.



    Die Verwaltung jedes Mitgliedsstaats stimmt am Ende einer WRC formell der verabschiedeten neuen Version zu und veranlasst im nationalen Gesetzgebungsverfahren die vollständige, ggfs. auch teilweise Übernahme aller beschlossenen Änderungen in nationales Recht.



    Was unternimmt nun die IARU (DARC, RSGB, NRRL usw.…)? Und was kann jeder einzelne Funkamateur beitragen, dass unser 2-m-Band nicht auf der Liste verbleibt, wenn im Oktober/November die WRC-19 über die Agenda der folgenden WRC-23 entscheidet?



    Die IARU arbeitet bereits intensiv daran, bis August dieses Ziel zu erreichen. Dann tagt in der Türkei die Conference Preparatory Group (CPG) der CEPT als letztmalige Entscheidungsinstanz vor der WRC-19. Es hängt letztendlich davon ab, ob sich genügend CEPT-Verwaltungen (48!) in unserem Sinne dagegen entscheiden, den Frequenzbereich 144 – 146 MHz in den französischen Vorschlag einzubeziehen, bevor dieser zu einem gemeinsamen CEPT-Vorschlag wird. Das Kriterium lautet: Mindestens zehn CEPT-Länder müssen dafür sein, nicht mehr als sechs Länder dagegen.



    Hier sind im weitesten Sinne alle Funkamateure gefordert. Es ist besonders wichtig, dass der Amateurfunk mit einer Stimme spricht. Einzelinitiativen, eventuell mit "direkten Drähten" nach Berlin und/oder Brüssel helfen da nicht weiter. Im Gegenteil, sie können massiv unserem Anliegen schaden, weil sie möglicherweise einem systematischen Vorgehen die Wirkungskraft nehmen.



    Was wir aber alle tun können: Sicherstellen, dass auf dem 2-m-Band, wie auch auf den anderen Bändern, der Amateurfunk als eine wichtige gesellschaftliche Bereicherung wahrgenommen wird, der seinem gesetzlichen Auftrag (ITU Radio Regulation Artikel 25 und AFuG) angemessen nachkommt.



    Inhalte und Stil von Amateurfunkaussendungen sollten von einer technischen und operativen Kompetenz bestimmt sein, Aus- und Eigenbildung von Jugendlichen und Erwachsenen hervorheben sowie technische Ideen und Lösungen beinhalten (WSJT, SDR-TRX, OSCAR, DATV, Funkwetter,


    u.v.a.m.). Nicht zuletzt muss der Notfunk als einzige Kommunikations-Plattform bei Ausfall der öffentlichen Telekommunikation entsprechend herausgestellt werden.



    Unterstützen wir deshalb die CEPT-Verwaltungen, die dem Amateurfunk aus diesen und anderen Gründen grundsätzlich positiv gewogen sind.


    Es ist in unser aller Verantwortung, diese Sympathien mit unseren QSOs auf allen Bändern täglich neu bestätigen.


    Letztlich wird kein einzelner Kopf darüber entscheiden, wie es mit dem 2-m-Band weitergeht: Entscheidend ist die Gesamtstimmungslage aller Verwaltungen.



    Wann immer wir uns im Ringen um den erfolgreichsten Weg auseinanderdividieren (lassen), verlieren wir an Kraft in diesem ungleichen Kampf.


    Wir haben gerade vor ein paar Tagen wieder vernehmen können, was bestimmten Investoren "1 MHz Bandbreite" wert ist.


    Unser "Kapital" ist der gesellschaftliche Beitrag zum Einsatz und Vermitteln von technischem Wissen und Begeisterung für die Funktechnik über das gesamte derzeit nutzbare Frequenzspektrum (137 kHz bis 250 GHz). Das hat uns bisher die Privilegien gesichert, um die uns andere Funkdienste nur beneiden.



    Auf der letzten PTA Sitzung vom 17. – 21. Juni 2019 in Prag wurde dieser französische Antrag bereits ein erstes Mal diskutiert.


    Das Referat Frequenzmanagement des DARC ist über seine Präsenz und Mitarbeit in der Nationalen WRC-Vorbereitungsgruppe seit Jahren in die Entwicklung der deutschen Position zu Vorschlägen, die Amateurfunkbänder tangieren, eingebunden. Der DARC wurde deshalb vor der PTA-Sitzung von der BNetzA aufgefordert, eine Stellungnahme zum französischen Vorschlag (neben anderen Frequenzbändern neuerdings auch 144-146 MHz bei AMS-Neuzuweisungen zu berücksichtigen) abzugeben.



    Die in unserer Stellungnahme aufgeführten Argumente und Bedenken haben zusammen mit weiteren formalen Einwänden der BNetzA dazu geführt, dass sich zunächst nur der deutsche Vertreter gegen die Einbeziehung des Frequenzbandes 144-146 MHz in Studien ausgesprochen hat.



    Da der französische Antrag sehr kurzfristig vor der Sitzung eingebracht wurde, war es vielen Fernmeldeverwaltungen wohl nicht mehr möglich, eine interne Abstimmung herbei zu führen.


    Wir brauchen auf der nächsten CPG Sitzung am 17. August in Ankara noch weitere fünf Fernmeldeverwaltungen (also insgesamt sechs), die gegen das Ansinnen Frankreichs stimmen. Auf der HAM RADIO hat es bereits eine Besprechung aller anwesenden IARU-Mitgliedsverbände hierzu gegeben.


    Eine gemeinsame Strategie wurde dabei abgestimmt.



    Christian Entsfellner


    DL3MBG


    DARC Vorstandsmitglied


    RTA Vorsitzender

    Der besagte Vorschlag ist kurzfristig zu einer Sitzung der Projektgruppe A (Project Team A; PTA) der CEPT in Prag eingereicht worden, die in der nächsten Woche stattfindet. Dort wird auch über mögliche Tagesordnungspunkte, die die CEPT bei der übernächsten World Radiocommunication Conference (WRC) im Jahre 2023 einbringen will, diskutiert und entschieden.



    Dazu müssen mindestens 10 der CEPT-Länder den entsprechenden Vorschlag unterstützen, nicht mehr als 6 dürfen dagegen sein, damit ein gemeinsamer europäischer Vorschlag als ECP (European Common Proposal) an die WRC-19 geht, die ab Ende Oktober stattfindet und u.a. die Tagesordnungspunkte der WRC-23 festlegt.



    Der französische Vorschlag läuft zunächst darauf hinaus, dass auf der WRC-19 beschlossen wird, die Möglichkeit einer neuen primären Zuweisung an den Mobilen Flugfunkdienst mit nicht-sicherheitsrelevanten Anwendungen bis zur WRC-23 zu studieren. Die WRC-23 wird dann abhängig von diesen Verträglichkeitsstudien entscheiden.



    Die Vertreter des DARC in der nationalen Vorbereitungsgruppe der BNetzA bzw. des BMVI für die nächste WRC sind von der BNetzA aufgefordert worden ggf. eine Stellungnahme dazu abzugeben.



    Wir im Referat Frequenzmanagement sind der Auffassung, dass die Nutzungen des Amateurfunkdienstes und die geplanten Anwendungen im Rahmen des Mobilen Flugfunkdienstes nicht miteinander verträglich sind.



    Eine entsprechende Stellungnahme mit einer Reihe von Argumenten und Bedenken wurde vom DARC heute über den Verteiler des Arbeitskreises 1 der BNetzA an diese selbst und auch ans BMVI geschickt.



    Das DARC Referat Frequenzmanagement ist in verschieden Arbeitskreisen auf nationaler Ebene unmittelbar in die Thematik eingebunden, insbesondere in der nationalen Vorbereitungsgruppe des BMVI, in den CEPT-Gruppen, der ITU und bei den WRCs selbst. Diese Einflussnahme ist nur möglich, weil der DARC anders als kleinere europäische Verbände über die Mitgliedsbeiträge dieses Engagement finanzieren kann: ein Engagement, von dem alle(!) deutschen Funkamateure profitieren.



    Zurzeit versucht die CEPT weiterhin, einen ECP zum WRC-19-Tagesordnungspunkt einer Zuweisung an den Amateurfunkdienst bei 50 MHz zu finden. Die nächste CEPT-Sitzung dazu findet gleich nach der Ham Radio in der Schweiz statt.



    DK4VW, DF2ZC


    DARC Referat Frequenzmanagement

    Vor Jahren hatte ich einen ICOM PCR1500 (0.010–3299.999MHz) und einen PCR1000 (100 khz bis 1300 Mhz).

    in AM, FM, WFM, USB, LSB und CW in den Bandbreiten 2,8 khz, 6 khz, 15 khz, 50 khz und 230 khz

    Ich war sehr damit zufrieden!


    Allerdings kann dies mit entsprechender Software jeder SDR-Stick auch!


    Zur Zeit habe ich einen SDRplay RSP2 SDR Empfänger 10 kHz bis 2 GHz, der allerdings erheblich besser ist, als ein SDR-Stick

    Copy aus der DARC-Seite


    Mit der Verfügung Nr. 64/2019 Amateurfunkdienst; Nutzungsbestimmungen für den Frequenzbereich 50,08 – 51 MHz wird die bisherige Verfügung Nr. 36/2006 aktualisiert.


    Dabei wird der Zeitraum, in dem laut der Verfügung künftig kein Contestbetrieb gestattet ist, auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April begrenzt.

    Deutsche Funkamateure können also an Contesten in der 6-m-Hauptsaison von Anfang Mai bis Ende September teilnehmen.


    Mit der Mitteilung 287/2019 wird das bisher in der Mitteilung 34/2016 enthaltene Contestverbot nun auf den in der Anlage 1 der AFuV nicht enthaltenen Frequenzbereich 50,03-50,08 MHz begrenzt und so der Contestbetrieb oberhalb 50,080 MHz ermöglicht.


    Die in der Mitteilung 287/2019 bis zum 31.12.2019 genannten sonstigen Bestimmungen, wie z.B. Verzicht auf Betriebsmeldung und telefonische Erreichbarkeit, gelten befristet bis zum Jahresende 2019 weiter. Gleiches gilt für den erlaubten Frequenzbereich 50,03-51 MHz.


    Sollte die kommende WRC-19 dem Amateurfunkdienst eine Zuweisung im 50-MHz-Bereich machen, dann werden sicherlich bei der nationalen Umsetzung vereinfachte Regelungen des Betriebs bis zu einer Neufassung der Amateurfunk-Verordnung gefunden werden.


    Ulrich Müller


    DK4VW


    DARC- Referent Frequenzmanagement

    Meine "Lösung"


    Fange doch einmal mit "Werkreset" an:

    • Sichern & Zurücksetzen •

    Dies bedeutet, dass das System, die Anwendungsdaten und die Einstellungen, einschließlich

    der heruntergeladenen Anwendungen, bereinigt werden.

    Vermutlich ist dein TRX serienmäßig NICHT für crossband vorgesehen!
    DU mußt es HW-mäßig modifizieren!

    Tante google hilft :)

    Hallo Achim,

    prima, daß Du dich wieder aufgerafft hast, hier im Forum aktiv zu werden!


    Herzlich willkommen!


    Schon vor der Umstellung gab es einen "Friedhof" mit Leichen, die sich 10 Jahre nicht mehr gemeldet hatten.

    Bei der Umstellung auf die neue Forensoftware gab es einen Schnitt ab 2.5 Jahren Inaktivität!