Bos Funk hören

  • anstatt das ganze jedesmal neu runterzubeten, könnte man auch im forum eine Seite erstellen, in der die rechtslage allgemeinverständlich dargelegt wird, natürlich unter dem hinweis, dass hier keine rechtsberatung stattfindet, sonst regt sich da wieder jemand auf.


    einfach eine art linksammlung auf:


    das TKG
    BOS Richtlinien
    AFuG
    und auf die seiten zur Bundesnetzagentur.



    und natürlich, das JEDER für den mist, den er verzapft, selber verantwortlich ist.



    und keinesfalls weiss das JEDER, dass man BOS funk nicht abhören darf, ich habs auch nicht geglaubt, aber ist halt so. das liegt halt auch daran, dass zu internet's zeiten zum beispiel aus amiland polizeifunk gestreamt wird und die örtliche polizei das mithören auf ihren frequenzen sogar noch begrüsst.


    naja, und es ist insgesamt auch nicht einfach zu erklären, dass man einen scanner nicht zum scannen benutzen darf, sondern zum rundfunkhören, und dass ein CE Prüfzeichen noch keine Generalerlaubnis zum betrieb jeder HF-Schleuder berechtigt.


    Ganz Klasse wäre es natürlich, wenn wir einen Anwalt dazu bewegen könnten, hier in lockerem umgangston einiges dazu zu schreiben, wobei allerdings wirklich sachverständige Awälte in D an den 10 fingern abzuzählen sind !


  • Hi,
    genau das habe ich hier gemacht,


    Link 1:
    http://www.drk-wittlich.de/pdf/Verbotswi..._BOS-Funk_s.pdf


    Link 2:
    http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Verbr...Themn_node.html


    Das müsste meiner Meinung nach reichen, man muss sich nur die Mühe machen und das mal durchlesen.


    e.

  • Deine Links funktionieren so nicht ...... beim ersten kommt Error 404


    und bei der BNetzA wechselt er auf diese Anzeige:


    Zitat

    Bitte lesen Sie die unten angeführten Hinweise.


    Leider konnte das System Ihre letzte Anfrage nicht vollständig ausführen, da die von Ihnen aufgerufene Adresse nicht existiert. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat ihr Internetangebot auf den Government Site Builder – die Content Management Lösung der Bundesverwaltung – umgestellt. Dadurch haben sich alle Links des Webauftritts geändert. Bitte aktualisieren Sie Ihre Bookmarks. Bitte nutzen Sie von der Startseite aus das Navigationsmenü oder die Suchfunktion, um auf die gewünschte Seite zu gelangen. Das Navigationsmenü hat sich nicht geändert und kann von Ihnen in gewohnter Weise genutzt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!


    cu :kaffee:


  • Hallo,
    heute morgen haben beide noch funktioniert.


    Wie ich eben festgestellt habe hat offensichtlich ein Moderator (WER ??) den Link verändert und ins Nirwana geführt.
    Ich komme also mit beiden links, u.a. auch mit dem Link zur BNetzA normal hin.
    Finde ich ja nicht gerade die feine Art und Weise hier im Forum.
    e.

  • ich glaube nicht, dass die moderatoren die links verändert haben, ich vermute mal, das war die forensoftware, die vermutlich versucht, die links zu verkürzen. setzt man die links so ein, dass die software keinen verweis auf eine http seite erkennen kann, werden die links auch nicht verkürzt. ich teste datt mal:


    hxxp://www.drk-wittlich.de/pdf/Verbotswidriges_Ab-u-Mithoren_des_BOS-Funk_s.pdf