anstatt das ganze jedesmal neu runterzubeten, könnte man auch im forum eine Seite erstellen, in der die rechtslage allgemeinverständlich dargelegt wird, natürlich unter dem hinweis, dass hier keine rechtsberatung stattfindet, sonst regt sich da wieder jemand auf.
einfach eine art linksammlung auf:
das TKG
BOS Richtlinien
AFuG
und auf die seiten zur Bundesnetzagentur.
und natürlich, das JEDER für den mist, den er verzapft, selber verantwortlich ist.
und keinesfalls weiss das JEDER, dass man BOS funk nicht abhören darf, ich habs auch nicht geglaubt, aber ist halt so. das liegt halt auch daran, dass zu internet's zeiten zum beispiel aus amiland polizeifunk gestreamt wird und die örtliche polizei das mithören auf ihren frequenzen sogar noch begrüsst.
naja, und es ist insgesamt auch nicht einfach zu erklären, dass man einen scanner nicht zum scannen benutzen darf, sondern zum rundfunkhören, und dass ein CE Prüfzeichen noch keine Generalerlaubnis zum betrieb jeder HF-Schleuder berechtigt.
Ganz Klasse wäre es natürlich, wenn wir einen Anwalt dazu bewegen könnten, hier in lockerem umgangston einiges dazu zu schreiben, wobei allerdings wirklich sachverständige Awälte in D an den 10 fingern abzuzählen sind !