Amateurfunk im KFZ

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    schau doch mal in dort vorbei, vielleicht können die Dir auch schon ein
    wenig weiterhelfen.


    Oder vielleicht auch nochmal über Opel direkt von diesem Kontaktformular aus.


    Gruss Flo

    Gruss Flo 13RF112


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    Ich beantworte ab sofort keine Fragen mehr über PN/PM die ins Forum gehören.
    Anfragen und antworten gehören in das Forum. Somit haben alle etwas davon.
    Im übrigen sind alle Angaben ohne Gewähr und auf eigene Verantwortung.

  • Das Opel Kontaktformular kenne ich schon. Habe von dort die Telefonnummer und die netten Damen und Herren von Opel haben mir am Telefon eine Faxnummer und eine E-Mailadresse gegeben.
    Leider antworten die nicht.


    Haben wohl gerade andere probleme.:heul:-)


    Bei dem Forum muss ich mich noch mal umschauen. Meine erste kurze suche hat leider nur ZV ausgespuckt.


    Mal schauen was ich noch raus bekomme.


    Ich nicht mehr so einfach, ein Gerät im KFZ nachzurüsten.


    Gruss Hanky

  • Hallo,
    ich habe heute meine Antwort erhalten.
    In einen Opel Astra H darf man Funkanlagen bis 100W (PEP) montieren.
    Die Einbauvorgaben sind auch sehr normal.
    Man muß direkt an die Batterie, das Gerät mit einer Schmelzsicherung absichern und die Zuleitung verdrillen.
    Außerdem muß das Antennenkabel den gleichen Wellenwiederstand wie das Funkgerat haben und das Stehwellenverhältniß besser 1,5.
    Selbsverständlich braucht man auch ein "E" Zeichen für Geräte die ab Oktober 2002 in den Verkehr gebracht worden sind. Geräte vor Oktober 2002 brauchen ein Gutachten.


    Falls Opel es mir erlaubt, veröffentliche ich die PDF hier.


    Bei Interesse an weiterführende Infos. PM

  • Wenn Sie Funkgeräte in das Fahrzeug einbauen, müssen Sie dies genehmigen lassen. vom Hersteller der Automarke genehmigt den Einbau von Funkgeräten,wenn diese fachgerecht und mit einer reflexionsarm angebrachten Außenantenne eingebaut werden.


    Die Sendeleistung des Funkgeräts darf die nachfolgend aufgeführte maximale Sendeleistung nicht überschreiten.
    Funkgeräte können die Fahrzeug-Elektronik stören und damit die Betriebssicherheit des Fahrzeugs und Ihre Sicherheit gefährden, wenn:
    · sie keine Außenantenne haben
    · die Außenantenne nicht reflexionsarm ist
    · die Außenantenne falsch montiert ist


    Um eine optimale Empfangsqualität von Mobiltelefonen und Funkgeräten im Fahrzeug sicherzustellen und die gegenseitige Beeinflussung von Fahrzeugelektronik und Mobiltelefonen/Funkgeräten zu minimieren, empfehlen Automarken den Einsatz einer freigegebenen Außenantenne.
    Eine angekoppelte Außenantenne leitet die vom Mobilfunkgerät ausgesendeten elektromagnetischen Felder nach außen ab und die Feldstärke im Fahrzeuginnenraum sinkt im Vergleich zum Betrieb ohne Außenantenne.


    Frequenzbereich maximale Sendeleistung (Watt)
    Kurzwelle (< 50 MHz) 100
    4 m-Band 20
    2 m-Band 50
    70 cm-Band 35
    25 cm-Band 10


    Wenn Sie im Fahrzeug elektrische oder elektronische Geräte nutzen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, kann das Fahrzeug die Betriebserlaubnis verlieren (EU-Direktive 95/54/EG — Elektromagnetische Verträglichkeit von Fahrzeugen).



    Gruss Onkel Bruno

  • Komisch, der DARC hat doch vor ein paar Monaten verkündet, ein CE Zeichen reicht aus. Ich glaube, Onkel Bruno, Deine Infos sind etwas outdated.