Amateurfunk im KFZ

  • Also, wie schon gedacht gilt die Sache mit EMVG nur bei Ortsfesten Funkanlagen. Hätte im Auto ja auch wenig sinn da nie länger an einer Stelle (im Normalfall)..


    Das CE-Kennzeichen und das E-Kennzeichen ist gültig ... Teilweise auch Geräte ohne Kennzeichnung aber ist Baujahrabhängig.....


    Lies mal Deine PN für mehr Infos......


    äö,popcorn,.d

  • Ich hätte gedacht das es auch Personenschutzgrenzwerte im KFZ Betrieb gibt, da sich in der unmittelbaren nähe zur Antenne ja Personen befinden können (Fußgänger, Radfahrer, Cabriofahrer). ;zungeraus;


    Ich bin schon eine Weile raus aus der Materie, habe gerade das Hobby Funk wiederentdeckt.


    Freue mich über die vielen Wortmeldungen.


    Gruß Hanky

  • Noch als kleine Zusatzinfo:


    Der Funkbetrieb während der Fahrt ist weder für Amateur- noch für CB-Funk verboten. Das im Gegensatz zum telefonieren.


    Man meint das der "Druck" unbedingt rangehen zu müssen (Handy) beim Funkbetrieb nicht auftritt und die Sachenwesentlich Entspannter angegangen wird. Im Zweifelsfalle gibt es für DARC-Mitglieder im Servicebereich ein entsprechendes Formblatt das man zusätzlich zur Lizenz mitführen sollte falls jemand von den Blauen/Grünen keine Ahnung davon hat.....



    wink.ew

  • Also,
    jetzt möchte ich mich auch mal zu Wort melden: Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand dürfen in Fahrzeuge neueren Baujahres nur noch Funkanlagen mit CE Kennzeichen eingebaut werden. Da gibts abhängig vom Fzg.hersteller unterschiedliche Vorgaben für die maximale Leistung, Antennenmontage-Orte, Frequenzbereich usw....frag am besten mal bei deinem PKW-hersteller nach, was die so vorgeben. Und dann muss natürlich alles "Fachgerecht" montiert sein, falls die Fzg-Elektronik doch mal austicken sollte.....ansonsten dürfte es Theater mit der Versicherung geben.
    Übrigens: AFu-Geräte können ja auch mal selbstgebaut sein, deswegen hat sowas in diesem Fall naturgemäß auch kein CE-Kennzeichen. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, daß es da eine Ausnahme geben soll.
    Aber wie gesagt, kontaktiere mal Opel und frag dort mal nach.


    vy 73,
    Thomas

    Langeweile ? Nix los ?
    Sende einfach eine SMS mit dem Kennwort "Überfall" an die 110 !
    Und wenig später stehen die grünweißen Partywagen vor deiner Tür :)

  • Ob CE, E oder garkeine Kennzeichnung ist Baujahrabhängig. Er hat die entsprechenden Info´s. Die Herstellerangaben sind natürlich zu beachten aber auch das ist deklariert bei welchen Jahren Herstellerangaben zu brücksichtigen sind.....


    :daumen:

  • Hätte nicht gedacht das ein einfacher Einbau eines Funkgerätes so einen Rechtlichen "Rattenschwanz" nach sich zieht.
    Habe auch schon mit Opel kontakt aufgenommen.
    Dokumentation muss man schriftlich anfordern, Hotline weiß von nichts.
    Bin gespannt wie lange es dauern wird.


    Ein eigenbau oder die Modifikation von Funkgeräten wird ja nun erfolgreich ausgeschlossen.


    Bin immer wieder erstaunt wie eine " Totale Überregulierung" den spass verderben kann.


    "Du bist Deutschland" ,:mauer: