Guten Abend liebes Forum,
ich bin neu hier und auch recht neu in der Funktechnik.
Ich stehe vor folgendem Problem und hoffe vielleicht ein paar Tipps bekommen zu können:
Für unseren kleinen Familienbetrieb haben wir eine Betriebsfunklizenz. Diese beinhaltet das Nutzen von einer ortsfesten Funkstelle und zwei mobilen Sendeempfängern. Das hat auch die letzten 35 Jahre gut funktioniert, jetzt sind wir aber etwas gewachsen und würden gerne noch zwei weitere Funkgeräte nutzen.
Leider ist mein Großvater, der das alles damals beantragt hat, vor ein paar Jahren verstorben.
Nun habe ich also bei der Bundesnetzagentur angerufen, um zu erfragen welche Felder ich in dem Antrag ausfüllen muss, jedoch konnte man mir dort nicht weiterhelfen.
Dieser Antrag ist für mich etwas undurchsichtig, ich bin mir unsicher welche Felder ich ausfüllen muss.
Die ersten beiden Seiten erschließen sich mir noch einigermaßen.
Seite 1:
Antragsteller, Ansprechpartner und Handelregister ist klar.
Da wir eine ortsfeste Funkstelle haben muss ich ein Kreuz in Feld 8 setzen?
Seite 2:
Müssen hier nur die Anzahl der neuen mobilen Sendeempfänger (In meinem Fall 2 mit dem Datum 01.06.2022) und die neue Anzahl 4 eingetragen werden?
Brauche ich überhaupt die Anlage B und den Anhang 1 wenn ich sonst nichts an der Funkanlage verändere?
Vielen dank schon einmal für die Hilfe!
Gruß
Joe