So sieht es aus.
Der Besitzt ist natürlich nicht strafbar. Lediglich wenn mit dem Gerät TX auf dem Freenet-Band gemacht wird begeht man eine Ordnungswidrigkeit.
Aber ich denke, das muss jeder mit sich selbst ausmachen, ob er dies tut oder nicht.
Außerdem denke ich, dass allen hier die Zulassungsbestimmungen des Kurzstreckenfunks bekannt sind...
Gruß Betriebsfunk
Ps: Lass dich nicht so fertig machen, es gibt halt leider immer wieder solche Idioten.