Welche Funkgeräte darf man überhaupt benutzen??

  • Juristisch gesehen handelt es sich bei "Breitbandempfängern" schlicht und einfach um Rundfunkgeräte ! Und wenn mit so einem Scanner irgentein Rundfunkbereich zu empfangen ist, dann darf man das Teil nicht nur besitzen, sondern auch betreiben !.


    Als nächstes hat es eine "allgemeine Amateurfunk Empfangsgenehmigung". d. H. man darf Empfänger betreiben, die Amateurfunk empfangen können.


    Dabei ist es in beiden Fällen völlig egal, ob diese Empfänger auch andere bereiche empfangen KÖNNEN, grob gesagt, man darf nur empfangen, was für einen auch bestimmt ist, dazu gehören auch aussendungen "an Alle", wie z. B. Zeitzeichen, Wetterberichte usw. auch z. B. VOLMET.


    Und halt ein CE Prüfzeichen sollte der Empfänger haben, über Sinn und Unsinn dieses Zeichens kann man vortrefflich diskutieren, aber juristisch ist das halt mal so.


    Militär: man könnte z. B. diverse US Milsat geschichten mithören, die senden (noch) in FM, oder eben auch Kurzwelle z. B. aussendungen in STANAG, wobei da unverschlüsselte Aussendungen eher rar sind, so sendet z. B. die Französische Marine Endlosschleifen unverschlüsselt in STANAG. Der mil. Flugfunk ist nach wie vor auf UHF/AM, wobei die meisten Kisten sicher auch andere Kommunikationsmöglichkeiten haben.


    Frequency Hopping und Spread Spectrum ist übrigens seit dem Zeitalter der SDR's auch in Reichweite von Amateuren, wenn auch nicht "on the Fly" sondern halt in der Nachbearbeitung von ZF Aufnahmen. Frequency Hopping Geschichten kann ich persönlich mit meiner Anlage zumindest NACHWEISEN !