Hallo Thomas!
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Original von Troubadix
Breche ich mir also im Gebirge die Haxen, dann darf ich auch ohne Lizenz überall um Hilfe rufen, egal bei wem, ohne dass es Ärger gibt! Ggf. stünde ich ja vor der Alternative, über Nacht zu erfrieren oder vom Wildschweinen verfrühstückt zu werden, und da wären mir Gesetze eh wurst - den Ehrentod für (vermeintliche) Gesetzestreue zu riskieren würde ich mir keines Falles antun.
Meiner Meinung nach braucht ein geistlich gesunder und zivilisierter Mensch nicht einmal eine gesetzliche Regelung, denn im Prinzip geht es um die Verhältnissmässigkeit der Mittel.
Und kann man nun einen größeren Sach- oder Personenschaden effektiv begrenzen oder gar verhindern, hat jeder Bürger die Pflicht dieses mit verhältnissmässigen Mitteln zu tun.
Findet man salopp gesagt ein schwer verletztes Unfallopfer und will "irgendwie" hilfreiche BOS alarmieren, ist der Griff zu einem Fug8b oder Fug13b (oder halt einem VX-924 MB) weitaus verhältnissmässiger, als z.B. das verunfallte Fahrzeug in Brand zu setzen und Rauchzeichen zu geben - nur weil man gerade kein Handy dabei hat.
Ähnlich ist das mit den großen (Waffenscheinpflichtigen) Signalschußwaffen für Piloten und Schiffskapitäne.
Die Nutzung dieser Teile ist halt solange strikt verboten, bis es halt eben vertretbar und angemessen ist solch ein Teil ab zu feuern.
Und freilich nicht nur als Notsignal...als Verdeidigungswaffe gegen Menschen liefe auch unter Selbstverdeidigung...aber hier wird's eher ekelig...:-)
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Original von Troubadix
Trotzdem stelle ich mir die Situation interessant vor, wenn man ggf. direkt über 4-Meter BOS einen RTW bestellt. Gewisse Leute werden ja doch sicherlich fragen, was man denn mit einem voll auf BOS-Frequenzen programmierten HFG sonst so gemacht hat.
Nunja, als ich anfing mich mit "Funk" zu beschäftigen, sprich so 198x rum, wäre der Besitz eines solchen Gerätes, b.z.w. bereits die mittelbare Gewaltausübung über sowas, einem Hochverrat gleich gekommen.
Da waren BOS-Geräte die funktionsfähig über Flohmärkte (heute eBay u.ä.) an jedermann vertickt werden noch eine absolute unmöglichkeit.
Heute hingegen ist der reine Besitz sowie die unmittelbare Gewaltausübung faktisch für jede Art von Funkgerät für jedermann völlig legal. Erst der bestimmungsgemäße, technisch festgelegte Gebrauch (also eine Frequenznutzung mit frei strahlender Antenne) wird dann rechtlich relevant:
Man darf es ohne weiteres auf Frequenzen tun, die allgemein Zugelassen sind, solange in der passenden Allgemeinzulassung nichts einschränkendes zum Funkgerät sagt - man muss sich aber freilich an die funktechnischen Auflagen halten. So ist z.B. Freenet und PMR446 aktuell völlig legal mit Betriebs-HFG's nutzbar, solange man eben nicht mehr als 500mW abstrahlt, die Kanalbreite, den Hub, die zulässige Frequenztolleranz sowie die Nebenausendungen einhält.
Auf nicht allgemein zugewiesenen Kanälen stellt eine Frequenznutzung ohne eine passende Frequenzzuweisung auch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ein Straftatbestand ist eigentlich nur möglich, indem man eine Frequenznutzung wissentlich also mutwillig stört - z.B. durch absichtliches lahmlegen eines BOS-Funkverkehrkreises oder einer Taxizentrale o.ä.
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Original von Troubadix
Ich schätze ja auch, dass man mehr als einen Träger oder einen einfachen Tonruf braucht, um ein BOS-Relais zu öffnen... Da braucht man ja schon recht umfangreiche Kenntnisse, die man nicht mal als (angehender) Funkamateur so einfach hat. Wenn man dann nicht selbst einerm BOS-Verein angehört, wüsste ich erstmal nicht, was ich denen sagen sollte.
Wenn man mal von speziellen Relais absieht, arbeitet heute die übermächtige Zahl von komerziellen Relais ausschließlich mit Trägertastung.
Also ein blosser Tastendruck auf die PTT öffnet diese Relais.
Die wenigen Relais die nicht trägergesteuert sind, werden ausschließlich deswegen mit Ruftönen, CTCSS, 5-Ton oder FFSK gesteuert, um Gleichkanalstörungen zu minnimieren.
Das hat man bei den allermeißten Afu-Relais, wobei selbst hier seit vielen Jahren ein Trand richtung Trägertastung geht. Wenn die Unterbandfrequenz "sauber" gennug ist, geht das.
Ebenso liegt das Problem bei den "Bedarfsrelais" für viele KatS und THW-Ortsverbände.
Es stehen eben deutschlandweit nur eine handvoll Kanäle für diese BOS-Untergruppen zur Verfügung, das ein flächiger Ausbau mit trägergesteuerten Relais vielerorts zu Gleichkanalstörungen führen würde.
Noch drastischer war/ist noch die Situation in den analogen Funknetzen der Energieversorger. Gerade im Ballugsgebieten haben sich teilweise 5 Relaisstationen auf identischen Kanälen und Gebieten überlagert, was eben nur mit dem VDEW-Digitalverfahren sinnreich in verschiedene Zuständigkeiten getrennt werden konnte.
Also was mindestens 90-95% aller komerziellen BOS- und Betriebsfunkrelais angeht braucht es zum öffnen lediglich einen Träger.
Und einen Notruf im Ernstfall absetzen, dürfte auch kein Problem sein für jemanden der weis wie man ein Funkgerät bedient, sprich wofür die PTT ist und das man keine Antwort bekommt solange die PTT gedrückt bleibt...:-)
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Original von Troubadix
PS - zum Ursprungsthema nochmal:
Ich denke, dem TO schwebt vielleicht auch eine Möglichkeit vor, im Fall der Fälle mit bestimmten (!) Personen in einem mehr oder weniger großen Umkreis kommunizieren zu können. Vielleicht Verwandten oder Freunde, die in einer überschaubaren Entfernung wohnen oder arbeiten?
Nun, ich habe gewisse Phantasieprobleme was die Ängste/Befürchtungen des OT angehen.
Politische Machtübernahme von Extremisten, katastrophales Unwetter, Kernschmelze?
Solange man seine Ängste nicht näher definieren kann, und es eben nicht um explizite Freunde/Bekannte geht, kann man sich eigentlich nur zum Sammler entwickeln.
Auf eBay oder beim Helmut gibt's hin und wieder passendes was Sammler sich hinstellen. Meißt führt das zu einer Infektion die mit einem Afu-Rufzeichen endet..:-)
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser