Heikles Thema...

  • Zitat

    Und was die andere Geschichte angeht,die Fragen im Eingangsbeitrg ob man ein AFU Relais nutzen kann ohne endeckt zu werden und im letzten Beitrag ob man unerlaubt höhere Sendeleistung feststellen kann halte ich für grenzwertig. Weiter Anspielungen dieser Art werde ich kommentarlos löschen.


    Wie du ja bereits mitbekommen hast, habe ich wenig, bis gar keine Ahnung von Funk. Ich kann nur das wiedergeben, was ich irgendwo gelesen habe (Internet - und da steht oft auch viel Flasches).


    Von daher sei doch froh, dass sich jemand im Vorfeld bei Leuten mit Kenntnissen erkundigt, bevor einfach so losgelegt wird und dann alle beteiligten Ärger bekommen können. Abgesehen davon habe ich auch geschrieben, dass eine relaisnutzung für mich ohne Lizenz ausgeschlossen ist!


    Meine letzte Frage bezog sich auf mein Unverständnis bzgl. der verschiedenen erlaubten Sendeleistungen, weil mir der Sinn nicht ersichtlich ist.


    Bsp.: Ich kaufe mir ein KFZ Funkgerät und lasse mir eine Wanderfrequenz zuteilen. Mit dem KFZ Gerät darf ich mit 6 W funken, höchst wahrscheinlich bundesweit. Mit einer Handfunke gilt gleiches, jedoch nur mit 2,5 W. Soweit richtig? Ja.


    Meine Frage bezieht sich darauf, wie man feststellen kann, dass ich nicht mit 5 Watt mit einem handfunkgerät funke.


    Soll nicht heissen, dass ich das mache, ich kanns mir nur einfach nicht vorstellen, wie das gehen soll...


    Mit beiden Geräten ist man doch meist in bewegung, bzw. nur kurz an einem bestimmten Platz unterwegs, von daher dürfte es doch fast unmöglich sein, jemanden zu orten, bzw. festzustellen ob nun mit Hand oder KFZ Gerät Betrieb gemacht wird. Zudem wird ja m.W. kein "Fingerprint" der Geräte einer Registrierung zugeteilt, oder?


    Auch verstehe ich den hintergrund nicht, warum im KFZ stärker gefunkt werden darf, als mit einem Handgerät.


    Es geht hier nicht um Tips zu illegalem Handeln, ich möchte es einfach nur verstehen.


    Das ist alles.

  • Wir nutzen bei uns in der Firma Handfunken auf einer UHF-Wanderfrequenz, und da kam jüngst mal unangemeldet einfach so ein Messwagen der BNetzA bei uns auf den Hof gefahren und hat die Geräte durchgemessen. Geht ganz einfach. Steht ja auch in den Nutzungsbedingungen drin, dass man den Mitarbeitern der BNetzA Zugang zu den Geräten zwecks Überprüfung gewähren muss.


    Tja - und warum mit einer Handfunke nur 2,5 Watt? Weil damit auch sehr exponierte Standorte zu erreichen sind, die man mit einem Auto kaum erreicht - z.B kannst du mit einer Handfunke auf den Kölner Dom klettern (wo Du mir einem Auto kaum hinkommst) und von dort selbst mit 2,5W erhebliche Reichweiten erreichen. Und je grösser die Reichweite, desto wahrscheinlicher die Möglichkeit andere Teilnehmer zu stören.

  • Ok, das mit den exponierten Standorten macht natürlich Sinn...einverstanden.


    Du sprichst von Nutzungsbedingungen. Könnte mir die jemand mal zur Verfügung stellen, damit ich nachlesen kann, was ich noch alles beachten muss.


    Ich meine 130 € auszugeben für eine Frequenzzuteilung wenn dann doch noch Folgekosten auftreten wäre unüberlegt.


    Auch soll es ja bei Wanderfrequenzen bereiche (Grenzlage) geben wo bestimmte Frequenzen nicht genutzt werden dürfen.


    Gibt es die im Internet? Habe bei der BNA nichts gefunden...nur die Verwaltungsvorschriften...

  • Servus,
    kauft euch die ALAN 42 multi Handfunkgerät die hat bei FM 4 Watt, und die geht für Deine bedürfnisse ausreichend, auch im Wald.
    Das Ding ist besser, als manche mobile Kfz Funkgeräte.
    Die Kosten sind natürlich etwas höher, pro stück müßt ihr mit 140.--€ rechnen.
    Glaub mir egal was jetzt wieder andere schreiben,das Ding funzt.
    mfg.
    Santos

  • Mit 4 Watt (eigentlich 2,5 Watt) aber auch NUR mit Frequenzzuteilung der BNetzA! ALLES andere wäre strafbar, sieht man mal von CB-Funk im 11m-Band ab, der aber mit Handfunkgeräten nur unzureichend funktioniert, weil man da riesige Antennen am Gerät bräuchte, oder extreme Verluste hat.

  • So...habe mir die Nutzungsbestimmungen der Wanderfrequenzen mal zuschicken lassen.


    Folgende Frequenz/en darf/dürfen innerhalb einer Grenzzone zu den Nachbarländern nicht genutzt werden:
    147,59 MHz: 70 km gegen Tschechische Republik, Niederlande, Luxemburg, Schweiz und 40 km gegen Österreich, Dänemark.
    148,33 MHz: 70 km gegen Niederlande, Polen und 40 km gegen Tschechische Republik und Luxemburg.
    159,01 MHz: 70 km gegen Österreich, Belgien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Schweiz und 40 km gegen Polen.
    459,37 MHz: 90 km gegen Österreich, Niederlande, Schweiz und 60 km gegen Tschechische Republik und Frankreich.
    467,15 MHz: 90 km gegen Belgien, Tschechische Republik, Frankreich, Niederlande, Schweiz und 60 km gegen Dänemark.
    469,37 MHz: 90 km gegen Österreich, Niederlande, Schweiz und 60 km gegen Frankreich.



    Das klingt doch vernünftig. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die angegebenen Grenzabstände Luftlinie radial gemessen sind...?


    Relevant sind ja ohnehin nur die ersten 3 Frequenzen für mich.


    Jetzt mal noch eine weitere Frage...


    Ich lasse mir die 3 Frequenzen zuteilen und will Handfunkgeräte verwenden, die BIS ZU 5 Watt können. Darf ich die dann mit der Einstellung 1 Watt verwenden? So wie ich das gelesen habe steht ja nur geschrieben, dass mit max. 2,5 Watt gesendet werden darf, aber nicht, dass die Geräte nur max. 2,5 Watt leisten dürfen.


    Ich muss meine Aussage, dass Privatpersonen diese Frequenzzuteilung nicht erhalten auch revidieren. Eine andere Stelle bei der BNA sagte mir, dass jede Privatperson sich diese Frequenzen zuteilen lassen kann, also kein Betrieb oder Gewerbe notwendig ist.