Welche Funkgeräte darf man überhaupt benutzen??

  • Hallo zusammen
    Jetzt bin ich schon einige Zeit am Büffeln für meine AFu Lizenz.
    Eine Sache bereitet mir jedoch Kopfzerbrechen.
    Darf man wirklich jedes verfügbare Funkgerät benutzen oder wirklich nur die,die eine FTZ Zulassung besitzen.
    Diesbezüglich meine ich speziell das Mobilgeraet Wouxun KG -UVR 920R,da es einen Breitband Empfänger von 65-220Mhz enthält,der bestimmt nicht zulässig ist.
    Weiß da jemand etwas genaueres???
    Was ich erlesen kann ist mir einfach zu schwammig....
    Dank an alle


    73 Ingo

  • Hallo!


    Zitat

    Original von Ingo-1525
    Jetzt bin ich schon einige Zeit am Büffeln für meine AFu Lizenz.
    Eine Sache bereitet mir jedoch Kopfzerbrechen.
    Darf man wirklich jedes verfügbare Funkgerät benutzen oder wirklich nur die,die eine FTZ Zulassung besitzen.


    Wenn du die Amateurfunklizenz mittels bestandener Prüfung erlangt hast, bist du Funkamateur.


    Der Gesetzgeber traut Funkamateuren zu selbst zu bestimmen welche Daten ein Funkgerät vorweisen muss um störungsarm und konform mit den verschiedenen Richtlinien und Grenzwerten zu betreiben.
    Der Funkamateur darf sich seine Funkgeräte ja sogar komplett selber bauen.
    Schließlich - so die Logik - haben Funkamateure in der Prüfung ja nachgewiesen das sie den erfoderlichen technischen und juristischen Wissensstand haben dazu.


    Realistisch gesehen ist das aber Humbug:
    Die Auflagen und Grenzwerte werden immer heftiger, während dessen sich die breite Masse der Funkamateure weg vom Selbstbau hin zu den sogenannten "Steckdosenamateuren" entwickelt haben.


    Aber aufgrund der bestandenen Prüfung handelt ein Funkamateur eben auf eigene Verantwortung. Er darf vieles, darf im Falle wenn, aber auch voll haften!


    Zitat

    Original von Ingo-1525
    Diesbezüglich meine ich speziell das Mobilgeraet Wouxun KG -UVR 920R,da es einen Breitband Empfänger von 65-220Mhz enthält,der bestimmt nicht zulässig ist.
    Weiß da jemand etwas genaueres???
    Was ich erlesen kann ist mir einfach zu schwammig....


    Bitte wie? Seit wann sind "Breitbandempfänger" denn bitte verboten?
    Jeder Bürger, auch ganz ohne AFU-Lizenz, darf sich sowas heute als Scanner kaufen und benutzen.
    Ein Funkamateur darf damit genauso viel machen, wie eben jeder andere:
    Amateurfunk, Rundfunk, und Funksprüche an einen unbestimmten Personenkreis empfangen.
    Ales andere ist böse, egal ob Max Mustermann von nebenan, oder ein lizenzierter Funkamateur dabei erwischt wird.


    Aber...wenn ich mal fragen darf...
    Mit welchen Materialien büffelst du denn für die Prüfung?
    Sowas ist doch das elementarste Grundwissen was Prüfungsanwärtern vermittelt wird.


    Grüße aus Dortmund


    Jürgen Hüser

  • Hallo Juergen
    Danke deiner Antwort.
    Aber du irrst dich gewaltig.
    Man darf Geräte regulär besitzen aber keineswegs alles benutzen.
    Der Breitband Empfänger ragt so ziemlich in den Bereich des Militärfunks hinein.
    Glaub nicht das das erlaubt ist.
    In meiner Familie ist zum einen Einer bei der Polizei und ein Rechtsanwalt ist auch noch da.
    Beide verneinen den Gebrauch,warum auch immer.
    Wie es AFu Mäßig ist ,ist mir immer noch schemenhaft.
    AFu kann nicht sagen ja,wenn der Gesetzgeber sagt nein.
    Ich will beide Seiten hören.
    Und nun???
    Ich beleuchte grundsätzlich Sachen von mehreren Seiten.
    Lernen tu ich standardmäßig.
    Liegt in meiner Natur alles zu hinterfragen.


    Dir noch einen schönen Abend


    73 ingo

  • Das mit den Scannern ist so eine Sache. Aber definitiv darf man einen Scanner besitzen und ihn auch einschalten! Das war früher anders, als die Dinger noch als "Exportgeräte" verkauft wurden, aber das ist Geschichte!


    Man darf mit einem Scanner dann allerdings keine Sendungen abhören, die nicht für die Allgemeinheit sind, also keine BOS, kein Beriebsfunk jedweder Art, keinen Schiffsfunk, Flugfunk u.s.w. Abhören darf man dagegen z.B. PMR446, Amateurfunk oder CB-Funk. Dabei ist es VÖLLIG UNERHEBLICH, ob man lizensierter Afu'ler ist oder nicht, denn den Afu darf man auch ohne Lizens abhören, und andersherum berechtigt eine Afu-Lizens nicht dazu, einen der o.g. "verbotenen" Funkdienste abzuhören.


    Damit legt die heutige Gesetzeslage zum Betreiben von Scannern dem Anwender deutlich mehr Verantwortung in die Hände als früher, wo der Betrieb solcher Geräte schlicht verboten war. Man muss wissen was man darf und tut, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Und wer mit einem Scanner erwischt wird, in den z.B. fein säuberlich alle BOS-Kanäle einprogrammiert sind, der wird in Erklärungsnot kommen.

  • Hallo Ingo!


    Zitat

    Original von Ingo-1525
    Hallo Juergen
    Danke deiner Antwort.
    Aber du irrst dich gewaltig.


    Hach, ich liebe es wenn Neulinge alles besser wissen woln und mich soo anmachen.
    Ich habe Empfangsmöglichkeiten von...jetzt halt dich fest...von etwa 16kHz (da wo U-Boote rumfunken) bis ziemlich genau 18GHz.
    Ich ich schalte diese Geräte auch häufiger ein...ganz legal!


    Genauso Legal wie ich manchal mit einem Auto fahre.


    WAS man aber macht, ob nun mit einem Empfänger oder auch einem Auto, das ist eine ganz andere Sache.


    Mit einem Empfänger DARF JEDER alle Aussendungen hören die für ihn selber, oder aber an die Allgemeinheit gerichtet sind.


    Das sind Amateurfunk, Freenet, PMR446, Rundfunk (Radio+TV) und ganz wenige, spezielle sachen wie Zeitzeichen und so.


    Nicht hören darf man Polizeifunk, Rettungsdienste, Flugfunk, Militär, Taxifunk, Betriebsfunk, Bahnfunk, Rangierfunk, Führungsfunk, schnurlose Telefone, Handys usw.


    Das ist in etwa verkleichbar, wie das man mit einem Auto die Verkehrsregeln einzuhalten hat...und nicht etwa mit 140Km/h in eine Menschenmenge fahren darf.


    Also sag mir bitte nicht nochmals, das ich mich bei einer derart trivialen Anfängerfrage "gewaltig irre"!


    Sieh mal in meine Sig. Diesen Job mache ich bestimmt nicht, weil ich gestern mein erstes CB-Gerät gekauft hätte.


    Zitat

    Original von Ingo-1525
    Man darf Geräte regulär besitzen aber keineswegs alles benutzen.


    Es kommt darauf an WAS man damit macht!
    Wenn du nicht verstehst das DU dafür verantwortlich bist, welche Frequenzen du da einstellen darfst, dann ist die Funktechnik samt Amateurfunk für dich das absolut falsche Hobby.


    Beispiel Kurzwelle:
    Mal angenommen du darfst mit Lizenz auf Kurzwelle funken, bist dir aber nicht bewusst das viele KW-Transceiver für Amateurfunk durchaus den Sendebetrieb in Bereichen zulassen, welche dem Flugfunk oder dem Millitär exklusiv vorbehalten sind.
    Was meinst du wohl was das für ein Ärger gibt, wenn du da aus Unkentniss deiner Eigenverantwortung drauf rumsendest?


    Zitat

    Original von Ingo-1525
    Der Breitband Empfänger ragt so ziemlich in den Bereich des Militärfunks hinein.
    Glaub nicht das das erlaubt ist.


    Wissen steht über dem Glauben.
    Heute kann sich jeder einen Handscanner kaufen der von 100kHz bis 1300MHz, teilweise sogar bis über 2GHz geht.
    Das ist weit mehr als dein Beispielgerät.
    Und als was gilt solch ein Scanner vor dem Gesetzgeber?
    Als Rundfunkempfänger! Jawoll! Anmeldepflichtig als Radio bei der GEZ!


    Freilich kann man vielerorts (noch) Polizeifunk hören. Genau für sowas kaufen sich viele ja auch solch ein Gerät.
    Aber es ist eben eine Ordnungswidrigkeit welche mit hohen Geldbußen geahndet wird.


    Zitat

    Original von Ingo-1525
    In meiner Familie ist zum einen Einer bei der Polizei und ein Rechtsanwalt ist auch noch da.
    Beide verneinen den Gebrauch,warum auch immer.


    Endweder, weil beide Ihren Beruf verfehlt haben - oder aber weil sie dich eben kennen und vielleicht keine gute Meinung zu deinem neuen Hobby haben?



    Was man mit einem Empfänger, oder eben einem Empfangsteil eines Funkgerätes macht, ist VÖLLIG unabhängig von einer Amateurfunklizenz.
    Jeder Mensch darf genausoviel, bzw. sowenig empfangen, wie auch ein Funkamateur.
    Das ist die Gesetzeslage - da ist seit Jahren nicht drann zu rütteln.


    Achja, und bezüglich deiner Angst vonwegen Millitärfunk:
    Von mir aus darfst du gerne versuchen sowas abzuhören. Diese Funkanwender spielen nämlich schon seit den 70'er Jahren mit den modernsten und getarntesten Spread-Spectrum und CDMA-Verfahren rum, schwimmen immer an vorderster Front der Funktechnik rum.
    Du könntes mit einem Scanner, ja sogar einem syndhaft teuren Spektrumanalyzer 2m neben solch einer Funkanlage stehen, und würdest es nichtmal merken ob da gerade gefunkt wird oder nicht.


    Da braucht man gar nicht erst von träumen, das diese Jungs noch FM benutzen, was mit jedem beliebigen Funkgerät oder Scanner ab zu hören wäre.


    Grüße aus Dortmund


    Jürgen Hüser

  • Hi Thomas!


    Soweit zu deinen Ausführungen: Alles perfekt.


    Aber...:


    Zitat

    Original von Troubadix
    Abhören darf man dagegen z.B. PMR446, Amateurfunk oder CB-Funk.


    Solche Aussagen vermeide ich...(CB-Funk).


    Denn ich kann mich daran erinnern, vor vielen Jahren, das der CB-Funk ein recht heißes Eisen war, wurde hart diskutiert...sogar in den Behörden.


    CB-Funk ist ein Jedermannsfunk...soweit klar.
    Am CB-Funk kann jeder teilnehmen, der dazu ein CB-Funkgerät benutzt.


    Aber...darf man mit einem Scanner, oder meinetwegen mit einem Kurzwellenemfänger den CB-Funk hören?


    Der Grund weswegen damals (und eigentlich heute noch) diese Frage nicht eindeutig beantwortet werden kann:


    - Die Frequenzzuweisungen erlaubt die Benutzung des CB-Funkes mit zugelassenen CB-Funkgeräten. Von Rundfunkempfängern oder Scannern usw. ist keine Rede.


    - Die CB-Funk Kanäle laufen bis heute als "nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst" und sind daher als eine besondere Abart des Betriebsfunkes zu verstehen.


    (Kein Scherz: In der Schweiz, in Österreich und einigen anderen Ländern läuft da noch Betriebsfunk, teilweise sogar exclusive Kanäle für Feuerwehren und Bergwachten)


    Von daher ist es juristisch gesehen immernoch eine nicht so einfache Thematik.


    Grüße aus Dortmund


    Jürgen Hüser