AGZ: 12 Watt SSB im CB-Funk - ein "delikates Problem" für die BNetzA...

    • Offizieller Beitrag

    Unter der Überschrift "CB-Funk: SSB mit 12 Watt Output kommt" berichtet auch die Amateurfunkvereinigung AGZ in ihrem Rundspruch "HamRadio 2day" Nr. 359 über die kommenden neuen europäischen CB-Funk-Regelungen.

    Die AGZ meint, dass sich durch die neuen Regelungen für die Bundesnetzagentur ein "besonders delikates Problem" auftut. Dazu heißt es im AGZ-Rundspruch u.a. (Zitat):

    "Demnächst also werden in den Funkläden der gesamten EU völlig freizügig auf harmonisierten Frequenzen verwendbare Jedermann-Transceiver stehen, die mit ihren 12 Watt Out und ganz normalen Antennen locker die 10-Watt-EIRP-Grenze nach oben durchbrechen und die alle deshalb in Deutschland gemäß BEMFV eine individuelle Standortbescheinigung benötigen.

    Hier rächt sich nun endlich der nationale Alleingang der Bundesrepublik, die als einziger Mitgliedsstaat der Europäischen Union eine derart niedrige Grenze in ihrem Umweltrecht kennt. Der Rest der EU nimmt darauf keine Rücksicht. (...)" (Ende des Zitats)

    Die AGZ vertritt die Auffassung, dass sich die Begriffe "Allgemeinzuteilung" (wie sie z.B. für den CB-Funk besteht) und "individuelle Standortbescheinigung" gegenseitig ausschließen. Das, was bereits allgemein genehmigt sei, könne keiner weiteren Genehmigung mehr bedürfen. "Das Erfordernis einer Standortbescheinigung allein in Deutschland" - so die AGZ - "könnte bei allgemein zugeteilten und harmonisierten Frequenzen durchaus im Licht des europäischen Rechts ein Handelshemmnis darstellen, das beseitigt werden muss".

    Auch bei der Schaffung einer neuen Einsteigerklasse im Amateurfunk ("Entry Level License") muss man nach Ansicht der AGZ umdenken. Eine solche Einsteigerklasse müsse sich vom CB-Funk "im Erlaubnisumfang und damit von der Attraktivität (...) hinreichend nach oben absetzen". Angesichts der künftigen 12-Watt-SSB-Regelung im CB-Funk ist nach Auffassung der AGZ eine (von anderen Vereinen diskutierte) Deckelung auf 10 Watt EIRP bei einer neuen AFu-Einsteigerklasse "endgültig nicht mehr machbar".

    Der vollständige AGZ-Rundspruch Nr. 359 kann im Internet unter http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausgaben/2010_359.html heruntergeladen werden.

    - wolf -

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  • Ich habe bereits in einem anderen Forum dazu etwas geschrieben, deshalb beschränke ich mich jetzt einfach mal auf Copy & Paste wobei Links natürlich nicht übernommen werden. Aber der Link zur AGZ-Info steht ja bereits in Posting 1 ....... Hier nun das Copy & Paste:

    Zitat

    Die neue Ausgabe von Hamradio2Day der AGZ e.V. spricht im dritten Artikel des folgenden Links davon das wohl für den CB-Funk ab Mitte bis Ende 2011 eine gesetzliche Umsetzung für 12 Watt erfolgen muss .... Der Link: AGZ e.V. 12 Watt SSB für CB Meine Bemerkungen dazu: Mag sein das man (sollte das von der CEPT auch beschlossen werden) auch national umsetzen muss. Allerdings muss sich die genehmigende Behörde dabei auch an die hier gegebene BEMVF-Geschichte halten. Da ein CBér aufgrund fehlender Prüfung keine Selbsterklärung abgeben darf (kann wäre was anderes) wäre das ganze Anhängig von individuellen Standortbescheinigungen. Das würde bedeuten das die Messtrupps der BNetzA ausrücken und vor Ort Messungen durchführen müssen um den Standort zu genehmigen und Messtechnisch festzuhalten das alle Grenzwerte eingehalten werden. Solche Einsätze und das erstellen der Standortbescheinigung sind jedoch nicht billig ..... was nutzt es daher das CB-Funk eine Allgemeinzuteilung hat (in der jetzigen Form) und der Interessierte keine Prüfung braucht es aber durchaus 4-stellig werden kann um künftig mit den neuen Geräten (12 Watt) überhaupt QRV werden zu dürfen ..... OM Schorn schreibt ausserdem das man (wenn die 12 W SSB bei CB kommen) die Voraussetzungen für die "in Diskussion befindliche" ELL (Klasse K) aufwerten müsse ...... aber ich kann beileibe keine Diskussionen innerhalb des DARC oder des AR mehr zu diesem Thema erkennen. Für mich ist die ELL faktisch vom Tisch .... Meine Meinung aber jeder kann sich dazu sein eigenes Bild machen für mich steht jedoch ziemlich sicher fest das die 12 Watt Lösung hierzulande nur teuer erkauft werden kann (Standortbescheinigung) denn nach geltendem Recht sind solche (oder Selbsterklärungen von FA) bei Sendeleistungen uber 10 Watt EIRP Pflicht ....... Ich möchte nachträglich noch festhalten das ich absolut nicht dagegen bin das CB 12 Watt bekommt. Fakt ist jedoch das Deutschland in der EU das einzigste Land ist das sehr niedrige Grenzwerte angesetzt hat. Bräuchte man unter 100 Watt Sendeleistung keine Selbsterklärung (unter den FA) wäre auch die 12 Watt Regelung für CB ohne Probleme umsetzbar. Wir haben aber die leidigen 10 Watt EIRP als Obergrenze bei der man weder SE noch Standortbescheinigung benötigt ........ Hier sollte man erstmal über eine Änderung nachdenken cu .... __________________ 73´s de DF5WW (Juergen) Meine Homepage hosted by: http://www.funpic.de

    cu :Greis; :Greis;

  • Es ist schon schade. Die K - Lizenz wurde Tod diskutiert, der neue Vorstoß für CB`ler wird auch gleich Torpediert. Bin gespannt in wie weit da von gewissen Leuten Einfluss genommen wird.
    Eine Anmerkunk zu der K - Lizenz. Es Gab ein klares Votum von Seiten des DARC für die K - Lizenz!