Hallo,
im CB-Funk gibt es ja diese Schutzzonen (Kanäle 41-80). Siehe der "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk - Vfg. 37/2005 / 03/2008". Diese gelten nur für Basis- bzw. Heimstationen (Ortsfest), nicht für Handgeräte.
Aus dem Dokument der RegTP bzw. Bundesnetzagentur werde ich nicht schlau, warum "genau" es diese Schutzzonen gibt. Finde lediglich den Satz:
In den festgelegten Landkreisen, Städten und Regionen (Schutzzone gegen Nachbarstaaten), die in der Anlage zur Allgemeinzuteilung (Seite 8 u. 9) aufgeführt sind, ist die Frequenznutzung von ortsfesten Funkstellen auf Grund dieser Allgemeinzuteilung nicht gestattet.
Für Anträge auf Frequenznutzungen mit ortsfesten Funkstellen in den Schutzzonen können Einzelzuteilungen ausgesprochen werden, wenn eine Frequenznutzung nach Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten keine unzulässige Beeinträchtigung der Funkanwendungen in den Nachbarstaaten erwarten lässt.
Ich verstehe nicht ganz, warum z.B. Offenburg nicht zu diesen Schutzzonen zählt, dafür Freiburg. Von der Entfernung zu Frankreich schenken die sich ja nicht wirklich viel. Gibt es Hinweise, welche Funkanwendungen man stören könnte ich den Nachbarstaaten?