Ist es verboten, und wie kommt man darauf?

  • Hallo zusammen, ich habe mich gerade neu in diesem Forum angemeldet, und wollte gleich mal etwas fragen.

    Ich habe mir einen Albrecht AE 72 H Handscanner gekauft. Als ich dann ein kleines Gespräch mit einen Freund gemacht habe, hat er gemeint, es sei nicht verboten einen zu besitzen, aber es ist verboten ihn einzuschalten.

    Und jetzt meine Frage, stimmt das wirklich, und wie kann man es beweisen, dass ich ihn wirklich eingeschalten hatte?

    Gruß

    Hias

    • Offizieller Beitrag

    Servus Mathias.
    Willkommen an Bord.
    Du darfst mit deinem Scanner jede Form der öffentlichen Kommunikation abhören.
    Dazu gehören alle freien Funkdienste wie LPD,PMR.CB Funk und auch der Amateurfunk.
    Den Betriebsfunk und den Flugfunk darfst Du nicht beabsichtigt hören und auch nicht den Funk von Feuerwehr und Polizei.
    Soviel zur Rechtslage.
    Das bloße Einschalten des Scanners ist nicht strafbar,das einprogrammieren von Frequenzen die Du nicht abhören darfst ist zumindestens gefährlich.
    Gruss Michael

  • hallo, willkommen im forum :)

    warum solltest du einen scanner nicht einschalten dürfen ? schliesslich ist das eigentlich ein ganz normaler rundfunkempfänger. dass man den P-funk nicht abhören darf, sollte jedem klar sein, natürlich kann man aber mal versehentlich was mitbekommen ... allerdings beweisen kann man das nicht, solange du nicht auf frischer tat erwischt wirst oder die frequenzen in deinen scanner abspeicherst.

    als faustregel kann man sagen: alles was nicht für dich bestimmt ist, darfst du nicht mithören.

  • Servus mit einander,

    ich danke euch erstmal für diese Info.
    Da wollte ich gleich einmal noch fragen, brauche ich denn für CB-Funk, oder Amateurfunk nicht eine bestimmte Linzenz um diese Frequenzen zu hören?
    Und was mich noch interessieren würdem, wie können die mich auf frischer Tat ertappen, wenn ich niemanden etwas darüber erzählen würde?

    Gruß
    Hias

    Einmal editiert, zuletzt von Hias (9. Oktober 2009 um 10:42)

    • Offizieller Beitrag

    Hi,

    für den CB-Funk und den Amateurfunk brauchst Du keine Lizenz oder soetwas
    wenn es nur um das mithören geht. Im CB-Funk darfst Du auch ohne eine
    abgelegte Prüfung senden. Willst Du allerdings am Amateurfunk sendemässig
    teilnehmen musst Du eine Prüfung ablegen.
    Aber wie gesagt empfangen darfst Du das.

    Gruss Flo

  • Zitat

    Original von Hias
    Servus mit einander,
    i
    Und was mich noch interessieren würdem, wie können die mich auf frischer Tat ertappen, wenn ich niemanden etwas darüber erzählen würde?

    Gruß
    Hias

    mo,.-in Hias,

    hierzu ist zu sagen:
    Ja, man kann jeden Empfänger orten bzw anpeilen.

    Jeder Empfänger, der ja auch ein Scanner ist, sendet mehr oder weniger auf seiner ZF ( versetzt nach oben oder nach unten) also je nach Gerät 10,7 MHz (die ZF kann auch eine andere sein) oberhalb oder unterhalb der Empfangsfrequenz.
    Mit vernünftigen Geräten kann man das tatsächlich auf einem Spectrumanalyser sehen. Ein Empfänger (Radio oder FME) steht fest auf der eingestellten Frequenz, der Peak des Scanners läuft sehr schnell über den eingestellten Frequenzbereich. Dieses Bild auf dem Analyser lässt sich also leicht von jeder anderen Aussendung unterscheiden.

    Je nach Gerätschaften ist die Ortung oder Peilung bis tzu 100 m möglich.

    ;,z8
    Aber keine Angst, die werden Dich und Otto - Normalverbraucher nicht suchen, da der Aufwand relativ groß ist und die Kosten sehr hoch sind.
    Die BNetzA und die Polizei haben andere Aufgaben als so einen kleinen Scannerhörer mit technischem Aufwand zu suchen und zu ermitteln.
    Die meisten Scannerhörer wurden durch ihre eigene Dummheit ermittelt,
    da sie anderen mitgeteilt haben, dass sie z.B. den Polizeifunk abegehört haben.

    mfg
    e.

    Einmal editiert, zuletzt von eltown (9. Oktober 2009 um 11:51)