Hallo zusammen, ich habe mich gerade neu in diesem Forum angemeldet, und wollte gleich mal etwas fragen.
Ich habe mir einen Albrecht AE 72 H Handscanner gekauft. Als ich dann ein kleines Gespräch mit einen Freund gemacht habe, hat er gemeint, es sei nicht verboten einen zu besitzen, aber es ist verboten ihn einzuschalten.
Und jetzt meine Frage, stimmt das wirklich, und wie kann man es beweisen, dass ich ihn wirklich eingeschalten hatte?
Gruß
Hias