brauch ich eine funklizenz?

  • moin moin ich hab in meinem auto eine halbe ewigkeit ein cb funk drin das abgeklemt ist.. wollte mir ein funkhörer an das anklemmen damit ich es nutzen kan aber das ist jetzt nicht das thema,


    sondern wen ich es angekletm habe ist es LEGAL während der fahrt zu funken??
    und brauche ich dafür eine lizenz?!?
    und wie sieht es aus wne ich nahc frankreich luxemburg oder belgien östereich schweiz fahre darf ich das dort auch nutzen?!?

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    eine Lizenz benötigst Du dafür nicht. Aber aus Sicht der Verkehrssicherheit
    solltest Du den Betrieb während der Fahrt lieber lassen.


    Ich weiss jetzt aber ehrlich gesagt auch garnicht wie das beim CB-Funk
    geregelt ist.


    Vielleicht hilft Dir da eure Strassenverkehrsbehörde weiter.


    Was die sache angeht mit dem im Ausland funken wirst Du sicherlich
    hier fündig. Aber da Dein Gerät ja nur 40 Kanäle FM und eine CEPT
    Zulassung besitzt dürfte das keine Probleme geben. Aber da würde
    ich das senden während der Fahrt tunlichst unterlassen.


    Gruss Flo

    Gruss Flo 13RF112


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  • Mahlzeit Scorpio_Driver,


    wie der Florian schon geschrieben hat, musst du schon seit mehreren Jahren keine Anmeldeformulare sowie Gebühren für den CB-Funk mehr zahlen. Soweit ich das mitbekommen habe, ist das Funken während der Fahrt genauso eine Ordnungswidrigkeit, wie mit einem Handy zu telefonieren. Also wäre eine Freisprecheinrichtung bzw. eine VOX-Funktion (Spracherkennung mit automatischer PTT-Tastung) sinnvoll. (Allein schon aus Gründen der Verkehrssicheheit!) Ach-.tung


    Mfg Betriebsfunk

  • Hallo Funkfreund,
    also eine Lizenz, Genemigung für CB Funk benötigst du nicht mehr,
    insoweit das Gerät gesetzlich zugelassen ist !


    Auch das Benutzen eines Handbedienteils ( Funkgerät ) während der Fahrt ist gesetzlich nicht verboten!!! Anders als beim Handy etc.!!!!


    Wenn du allerdings einen Unfall etc verursachst, wenn du die Anlage nutzt und man dir das nachweisen kann, weis ich nicht, was ein Richter bzw. die Versicherung dazu sagt??!!


    Gruss Mario112

  • Zitat

    Original von Betriebsfunk
    Soweit ich das mitbekommen habe, ist das Funken während der Fahrt genauso eine Ordnungswidrigkeit, wie mit einem Handy zu telefonieren.


    Hallo zusammen,
    der DARC hat durch seine juristische Verbandsbetreuung ein Schreiben veröffentlicht in dem es u.a. heisst:


    "Funkgeräte fallen bereits nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht unter das Handy-Verbot. Aufgrund der differenzierten Beurteilung, z. B. dass beim Funk im Gegensatz zum Mobiltelefon kein psychischer Druck besteht, sofort antworten zu müssen, andere Bedienfunktionen vorhanden sind etc., wurde es abgelehnt, Funkgeräte in das Verbot mit einzubeziehen. Damit sind von dem Verbot weder der CB-Funk noch der Betriebsfunk (z. B. Müllentsorgung, Stromversorgung, Polizei, usw.) und auch nicht der Amateurfunk betroffen."


    73 de Alex

  • Nochmal Servus Scorpio_Driver,


    wie der Florian schreibt, würde ich mich dann doch nochmal beim zuständigen Amt erkundigen, wie das geregelt wurde und auch schriftlich aushändigen lassen. Ach-.tung Ich persönlich halte nichts vom Funken während der Fahrt, selbst wenn es nicht geahndet wird und falls doch einmal was passieren sollte, bin ich absolut Marios Meinung!


    Mfg Betriebsfunk