- Offizieller Beitrag
Eine Familie aus Kentucky hat den Schulausschuss des Landkreises und die örtlichen Strafverfolgungsbehörden verklagt. Der Sohn ist lizenzierter Funkamateur und Helfer bei der freiwilligen Feuerwehr. Er hatte seine Funkgeräte mit in die Schule genommen. Die Polizei wurde gerufen und beschlagnahmte die Funkgeräte mit der Androhung, der Schüler käme ins Gefängnis, wenn er sie nicht herausgäbe.
Nun kann der Schüler natürlich aufgefordert werden, die Geräte im Unterricht abzuschalten, so wie es ja auch beim Smartphone verlangt wird. Er kann ja ohnehin schlecht aus dem Unterricht zeitnah zu einem Einsatz rennen. Dies hatte er allerdings auch nicht getan, er hatte in der Pause gefunkt und zugehört und nur das hatte den Unmut der Lehrer ausgelöst.
Der Polizeibeamte erwirkte einen Durchsuchungsbefehl gegen die Familie, obwohl die Funkgeräte bereits in seinem Besitz waren und der Schüler wurde mehrfach vom Unterricht suspendiert. Am Ende wurde jedoch der Polizeibeamte vom Dienst suspendiert, weil er seine Kompetenzen überschritten hatte. Dieser hatte zwischendurch nämlich auch noch Strafanzeigen erstattet, dass der Schüler mit seinem Amateurfunkgerät auf den Feuerwehrfrequenzen gesendet hätte, was jedoch nicht der Fall war. Zudem wäre dies in den Aufgabenbereich der FCC und nicht der Polizei gefallen.
DL2MCD