Bundesnetzagentur zeigt künftiges Kundenportal zur Verwaltung für den Amateurfunkdienst

    • Offizieller Beitrag

    Auf der HAM RADIO hat die Bundesnetzagentur in einem Vortrag einen Einblick in ihr neues Kundenportal für die Verwaltung im Bereich Amateurfunkdienst gegeben. Der Vortrag hat gezeigt, wohin die Reise geht. Eigentlich sollte das Projekt schon zu Ostern fertig sein. Allerdings gibt es auf der Entwicklerseite noch eine leichte Verzögerung, sodass es nun „im Sommer 2026“ starten soll.

    Funkamateure können das neue Portal künftig über bundesnetzagentur.de/amateurfunk erreichen. Eine Prozessmodellierung sei der Gestaltung des Kundenportals voraus gegangen. Das Kundenportal arbeitet als eigene Webanwendung im Browser. Zur Anmeldung stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, die ebenso unterschiedliche Vertrauenslevel zur Verfügung stellen. Auf dem niedrigsten Level bewegt man sich mit einer Nutzername/Passwort-Kombination, „volles Vertrauen“ zum Kunden wird erzielt, sobald man sich mit einer BundID anmeldet. Die Rufzeichenliste wird weiterhin ohne Anmeldung abrufbar sein. Letztere wird HTML-basiert sein und mit besseren Suchfunktionen und besserem Layout ausgestattet sein. Je nach Verifikationslevel am Kundenportal sollen online folgende Funktionen möglich sein: Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung, Antrag auf Zulassung zum Amateurfunk, Antrag auf Anerkennung ausländischer Amateurfunk-

    Prüfungsbescheinigung, Antrag auf Clubstation 1-buchstabig, Antrag auf Clubstation 2-buchstabig, Antrag auf Clubstation 4 bis 7-stellig, Antrag auf Betrieb einer Relaistelle. Die Bearbeitungsstände sollen im Kundenportal eingesehen werden können. Aktuell laufende Anträge werden migriert und in das neue System übernommen. „Es läuft wie gewohnt weiter“, hieß es dazu. Bei Verlängerung von Relaisstellen werden bestehende Daten übernommen, sofern das Vertrauenslevel der Anmeldung vorhanden ist. Eine automatische Information über Ablauf von Rufzeichen wird nicht Teil des Systems werden, informierte die Behörde. Auf die Frage, ob sich das neue System auf die Gebühren auswirken werde, hieß es, dass es eine Novellierung der Gebührenordnung im nächsten Jahr geben werde.

    Gebühren werden überdies nach dem Verwaltungsaufwand berechnet. Man erhofft sich durch das neue System weniger Verwaltungsaufwand und erhofft weiterhin, „dass wenigstens die Gebühren nicht steigen werden“. Abschließend informierte die BNetzA, dass die Erfassung der BEMFV eine andere Stelle sei, man nehme die Implementierung der Funktion als Anregung auf.

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