- Offizieller Beitrag
Alles anzeigenDie Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Publikation der Amateurfunkrufzeichen mit dem Inkrafttreten der modernisierten Amateurfunkverordnung (AFuV) am 24. Juni 2024 grundlegend umgestellt. Dabei geht es vor allem um digitale Prozesse sowie den Datenschutz:
Die Herausgabe der Rufzeichenliste als gedrucktes Heft wurde ersatzlos eingestelt. Die Liste erscheint nun ausschließlich online als PDF-Datei und in Form einer Datenbank.
Zugleich ist der Umgang mit dem Datenschutz leichter. Funkamateure können seitdem über eine Änderungsanzeige der Veröffentlichung ihrer Anschrift und des Stationsstandortes in der öffentlich einsehbaren Rufzeichenliste widersprechen.
Die Liste soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden und ist für jedermann frei abrufbar.
Detaillierte Informationen, den tagesaktuellen Rufzeichenplan sowie die direkte Abfragemöglichkeit und Links zum Herunterladen findet man auf der Amateurfunk-Seite der BNetzA.
Red. FA/-rd