Hallo!
Anders als wie im Juni bei Freenet hat die Bundesnetzagentur die Regeln für PMR446 ebenso verschärft bzw. das was zuvor schon untersagt war nochmals verdeutlicht.
Allerdings diesmal über einen anderen Weg.
Mit Verfügung 91/2025 wurden zahlreiche einzelne Allgemeinverfügungen für Funkanwendungen geringer Reichweite, darunter auch PMR446 zusammengefasst:
So ist in Tabelle 1 aus Seite 6 klargestellt:
ZitatAlles anzeigenPMR446-Geräte
Diese Kategorie umfasst tragbare, von einer Person
mitgeführte oder manuell bediente Geräte (kein Be-
trieb als Basisstation oder Signalverstärker (Repea-
ter)), die nur eingebaute Antennen nutzen, um eine
bestmögliche gemeinsame Nutzung zu erreichen und
funktechnische Störungen zu minimieren. PMR446-
Geräte werden im Peer-to-Peer-Modus mit geringer
Reichweite betrieben und dürfen weder als Teil eines
Infrastrukturnetzes noch als Repeater verwendet
werden.
Jürgen