Neues zu FreeNet
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erzbischof -
25. Juni 2025 um 20:00 -
Unerledigt
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- Offizieller Beitrag
Eine klare Ansage, welche nicht verkehrt ist!
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- Offizieller Beitrag
naja man weiss genau für einige geht es normal weiter
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Da ist sie nun also, die neue Freenet-Verfügung!
Leider wurde meine Anregung nicht berücksichtigt oder kommentiert.
Der obligatorische Hinweis in 4.1 der Vfg.45/2025 führte bislang zu Rätselraten und Rechtsunsicherheit in der Frage, ob im Krisenfall (Blackout, Hochwasser, Unwetter mit Katastrophencharakter) bestimmte Institutionen Feststationen zwecks Bürgernotruf errichten dürfen. Allen voran denke ich an Notfall-Anlaufstellen / Leuchttürmen.
Da bei PMR446 die EU-Mitgliedstaaten als Bremser auf dem Schlauch stehen, hätte Deutschland bei Freenet endlich voran gehen können. Ein bis zwei der Kanäle, beispielsweise die obersten 6,25kHz Kanäle mit einer Fußnote versehen können, die auf einen Bürgernotfunk in Krisenfällen hinweist.
Über eine speziellere Verfügung hätte man diesen konkreten "Bürgernotfunk" konkretisieren können:
"Feststationen nach nömL-Standard, 6W und Antennenhöhen bis 15m über Geländehöhe oder maximal 10m oberhalb von Gebäuden" und ausschließlich in "Krisenfällen bei Ausfall sonstiger Kommunikationsnetze" für konkret "Behörden und Institutionen die Aufgaben der zivilen Gefahrenabwehr erfüllen" - also eben Feuerwehren, HiORG's, kommunale Krisenzentren, Landesbehörden des Katastrophenschutzes.
Ich finde es merkwürdig.
Denn hier in Deutschland habe ich die letzten Jahre immer wieder Offenheit für solche Themen gesehen, und bei PMR446 verwies man immer das Europa das bremst. Und hier wo man endlich mal mutig voran gehen können endete die Vfg. 45/2025 nun dort, wo viele Gesetze in den letzten Jahrzehnten endeten:Beim beseitigen konkreter juristischer Vorgaben hin zu "vereinfachte Sprache" damit wirklich der letzte Trottel begreift was mit einem "Handfunkgerät" gemeint ist.
Und genau dieses "idiotensichere" Erklären ist eigentlich nicht das, was ich als Aufgabe des Gesetzgebers sehe.Jürgen
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- Offizieller Beitrag
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Ach, er auch schon wieder.
Jedermannsfunk und Hobbyfunk - also Personen die sich freizeitartig mit Funkbetrieb befassen, gab und gibt es für mich nur zwei klar abgegrenzte Bereiche:
Den Amateurfunk einerseits, sowie den CB-Funk.
Freenet als auch PMR446 sind für mich weder Jedermannsfunk noch Hobbyfunk.
Und jeder der Ahnung hat von Funk, also eben Funkamateure wie dieser Blogger, was Freenet (und eben auch PMR446) eigentlich darstellt:Funkdienste ohne eingeschränktem Nutzerkreis, aber beschränkt auf Handfunkgeräte und niedrige Sendeleistungen - also darauf abzielend die Reichweite möglichst "überschaubar" zu halten.
Statt Jedermannsfunk viel treffender und korrekter, die BnetzA nutzt ihn sogar dafür, ist der Begriff Kurzstreckenfunk.
Egal ob es um professionelle Bereich geht, wie Rangierkommunikation bei Schwertransporten, dem Einweisen von Kränen, auf Baustellen, die Kommunikation von Veranstaltern, als eben auch jeder andere darf mit Freenet und PMR446 im Nahbereich funken.
Also eben Umkreis 1-2Km. Was anderes war Freenet nie, und auch die noch aktuelle deutsche Auslegung von PMR446 nicht.
Bei PMR446 wird aber seit Jahren in Brüssel diskutiert.
Wobei es aber nicht um Öffnung des PMR446-Bandes in Richtung "Jedermannsfunk", sondern eher die komplett andere Richtung.
So gibt es gleich mehrere ziemlich lautstarke Lobbygruppen die aus dem PMR446 etwas machen wollen was Datenkommunikation für MtM und IoT geht. Also das was bislang 433,05-434,75 mit 10mW und eben 865-869MHz mit 10mW bis 500mW erlaubt ist, eben europaweit 446-446,2MHz mit satten 500mW.Jürgen