Bundesnetzagentur verschickt TKG- und EMVG-Beitragsbescheide

    • Offizieller Beitrag

    Derzeit verschickt die Bundesnetzagentur die Beitragsbescheide nach dem TKG und dem EMVG in Höhe von 52,74 € für den Zeitraum 2022 bis 2023 - wir berichteten im Deutschland-Rundspruch Nr. 2/25.

    Aus gegebenem Anlass erinnern wir daran, dass Funkamateure dazu verpflichtet sind, nach einem Umzug die neue Anschrift des Rufzeicheninhabers umgehend der BNetzA mitzuteilen. Sollten der Beitragsbescheid und ggf. eine nachfolgende Mahnung nicht zugestellt werden können, kann dies zur Löschung des zugeteilten Rufzeichens führen.

    Sollte sich Ihre Anschrift bzw. der eingetragene Stations-Standort in den vergangenen drei Jahren seit dem letzten Beitragsbescheid geändert haben, sollten Sie die Adressänderung - so noch nicht geschehen - schnellstens der Bundesnetzagentur melden, damit sichergestellt ist, dass die Beitragsbescheide zuverlässig zugestellt werden können.