§ 23 Absatz 1a StVO - Funkgeräte im Kfz: NRW verlängert Ausnahmegenehmigung

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Mit Schreiben vom 21.12.2021 (432 -57.04.02) informierte das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen seine Bußgeldstellen über die Ausnahme gemäß § 46 Absatz 2 für die Verwendung eines Funkgerätes gemäß § 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO).

    Demnach wird auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1a StVO erteilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann. Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30.6.2022.

    Darüber informiert Stefan Scharfenstein, DJ5KX


    csm_2007_Funk-Auto_9d0bbe6e99.jpghttps://www.darc.de/home/

    Quelle: https://www.darc.de/home/

  • Tolle Meldung, die Otto Normalverbraucher nicht versteht.


    WAS heisst das nun genau ? Darf ich mein Funkgerät im Auto nur dann ohne Freisprecheinrichtung nutzen, wenn ich darüber Verkehrsinformationen oder Staumeldungen verbreite ?


    vy 73,

    Thomas

    Langeweile ? Nix los ?
    Sende einfach eine SMS mit dem Kennwort "Überfall" an die 110 !
    Und wenig später stehen die grünweißen Partywagen vor deiner Tür :)

    • Offizieller Beitrag

    Alles Schwammig und eine Auslegungssache... sowas Genehmigen immer die Leute die noch nie ein Funkgerät vermutlich gesehen haben.


    Und dann nur in NRW... dann muss man erstmal an der Grenze zum anderen Bundesland anhalten und sich erkundigen was in den Ländern erlaubt ist oder nicht, Besonders für Trucker die Fernverkehr fahren eine Zumutung.


    Solch ein Schwachsinn... dann sollen die doch Klipp und klar ein Verbot aussprechen und man weiss wo man dran ist.


    Immer dieses Durcheinander in Germany


    Unser Ex-Verkehrsminister wollte den Rettungsdiensten sogar die Blaulichter Reduzieren an den Fahrzeugen, Wegen der Gefahr das die Blaulichter und Blitzer andere Verkehrsteilnehmer blenden könnten, Es wird immer Irrer hier.... Unglaublich;totlach;