ZitatAlles anzeigenDer Bundestag hat den Weg für die Pläne der Bundesregierung zur Beschleunigung des Netzausbaus freigemacht. Die Abgeordneten billigten heute mehrheitlich den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, TKG).
Mit der TKG-Novelle soll die EU-Richtlinie 2018/1972 vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU noch weiter zu vereinheitlichen.
So sollen für den Glasfasernetzausbau Rahmenbedingungen geschaffen werden, die für die Unternehmen Anreize für einen zügigen und flächendeckenden Ausbau setzen.
Auch der Rechtsrahmen für die Frequenzverwaltung, auf dessen Basis die Bundesnetzagentur die Mobilfunkfrequenzen in Deutschland vergibt oder Frequenzen für den Rundfunk zuteilt, soll modernisiert werden. Um den Ausbau im Festnetz und im Mobilfunk zu beschleunigen, sieht das Gesetz zudem vor, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.
Mit dem Gesetz sollen Bürger einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen, der ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt, schreibt die Bundesregierung.
Auch bei den Vertragslaufzeiten im Mobilfunk und im Festnetz soll es laut Entwurf Anpassungen zugunsten der Verbraucher geben. So sollen Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit künftig jederzeit mit einem Monat Frist gekündigt werden können. Mieter, die ihren TV-Kabelanschluss über die Betriebskosten ihrer Mietwohnung zahlen, sollen zudem das Recht erhalten, diesen Anschluss nach einer zweijährigen Übergangsfrist für sich zu kündigen.
Die Änderungen des Wirtschaftsausschusses an dem umfangreichen Maßnahmenpaket zielen vor allem auf das Recht auf ein schnelles Internet ab – unter anderem sollen zur Berechnung von Anforderungen nun auch Uploadrate und Latenz eine Rolle spielen. Die tatsächliche und verbindliche Untergrenze soll erst noch berechnet werden, vermutlich von der Bundesnetzagentur.
Weitere Änderungen betreffen die Kosten für TV, die Mieter bisher häufig im Zuge ihrer Nebenkosten zahlen; die TV-Kabelverträge selbst haben die Vermieter abgeschlossen. Solche Verträge sollen nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden. Nur wenn der Vermieter neue Glasfaserleitungen hat verlegen lassen, kann er Mietern ein "Bereitstellungsentgelt" von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen.
nach PI
Quelle: https://www.funkamateur.de/nac…s/tkg_bundestag_2021.html