ZitatAlles anzeigenWer den Beitrag "Weltfunkkonferenz 2019" von Alexander Schwarz, DL3KH, in FA 1/2020, S. 21 f. aufmerksam gelesen hatte, war bereits darüber informiert, dass Neuerungen, den Frequenzbereich 50,0 MHz bis 52,0 MHz betreffend, anstehen. Nun sind diese umgesetzt:
Mit Wirkung vom 6. 5. dürfen Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klassen A und E das 6-m-Band unter folgenden Bedingungen nutzen:
• 50,000 … 50,400 MHz mit 750 W Sendeleistung PEP für Klasse A bzw. 100 W für Klasse E
• 50,400 … 52,000 MHz mit 25 W Sendeleistung PEP für Klassen A und E
• jeweils in allen Sendearten mit ≤ 12 kHz maximaler Bandbreite
• jeweils mit horizontaler Antennenpolarisation
Zudem ist Contestbetrieb ausdrücklich erlaubt, jedoch ist die Nutzung weiterhin auf feste Amateurfunkstellen beschränkt. Auf die Abgabe einer Betriebsmeldung zur Nutzung des 50-MHz-Frequenzbereichs sowie auf die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Amateurfunkstelle während des Sendebetriebs wird bis auf Weiteres verzichtet.
Logbuchführung unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Sendeleistung und ggf. Rufzeichen der Gegenstation ist weiterhin zwingend vorgeschrieben.
Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen einschließlich der leitergebundenen Rundfunkübertragungen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen. Störungen durch andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen sind hinzunehmen.
Diese Duldungsregelung gilt vorläufig bis 31.12. 2020 oder bis auf Widerruf. Nachzulesen ist das in der Mitteilung 111/2020 der BNetzA sowie im Amtsblatt 8/2020.
Der Runde Tisch Amateurfunk unter Vorsitz von Christian Entsfellner, DL3MBG, hat bei den Abstimmungen mit dem Primärnutzer Bundeswehr eine maßgebliche Rolle gespielt. Insbesondere die für den Amateurfunk sehr positive Leistungsregelung ist Ergebnis einer seit Ende 2018 laufenden Gesprächsreihe zwischen dem militärischen Frequenzmanagement NARFA DEU (National Radio Frequency Agency – Germany) und dem Referat Frequenzmanagement des DARC e.V. (DK4VW und DF2ZC). Hier ist mittlerweile eine sehr sachorientierte und vertrauensvolle Basis der Zusammenarbeit hergestellt worden.
Es ist jedoch notwendig, sich vor Aufnahme des Funkbetriebs auf diesem Band über den Bandplan und weitere Besonderheiten zu informieren. Im FUNKAMATEUR 5/2020 gibt Martin Steyer, DK7ZB, auf S. 463 eine Kurzeinführung in den Funkbetrieb auf dem 50-MHz-Band. Des Weiteren haben wir ergänzend zu diesem Beitrag, für jedermann zugänglich, eine aktualisierte umfangreiche Einführung von DK7ZB als PDF-Datei im Download-Bereich abgelegt.
Red. FA/-rd
Quelle: https://www.funkamateur.de/nac…ls/items/BNetzA-6mfa.html