Stellungnahme der BNetzA zu Störungsmeldungen von CB-Funkern

    • Offizieller Beitrag

    Stellungnahme der BNetzA zu Störungsmeldungen von CB-Funkern


    Die Bundesnetzagentur bearbeitet "selbstverständlich" auch Störungsmeldungen von CB-Funkern. Das geht aus einer Auskunft der Behörde hervor, über die der Fachautor Harald Kuhl, DL1ABJ, in der März-Ausgabe der Zeitschrift "Funkamateur" berichtet.


    Ein Leser der Zeitschrift hatte gemutmaßt, dass man als CB-Funker keine Möglichkeit habe, sich gegen Funkstörungen zu wehren. Harald Kuhl bat daraufhin die BNetzA um Auskunft.


    Die BNetzA antwortete u.a.: "Selbstverständlich können sich CB-Funker, wie alle anderen Funkanwender auch, an die Bundesnetzagentur wenden, um eine Störungsmeldung abzugeben. ... Die Bundesnetzagentur wird nach Eingang der Meldung tätig, da es sich bei der Ermittlung der Ursache von Funkstörungen und deren Beilegung um eine gesetzlich verankerte Aufgabe der Bundesnetzagentur handelt".


    Die Bearbeitung einer Störungsmeldung erfolge jeweils anhand des Einzelfalls: Nach Ermittlung der Störquelle werde gemessen, ob deren Aussendungen die zulässigen Grenzwerte im CB-Band überschreiten. Wenn dies der Fall ist, werde die Behörde den Betreiber der Störquelle zur Nachbesserung auffordern, also zur Reduzierung der Abstrahlung unter den zulässigen Grenzwert. Sofern dies nicht möglich ist, kommt nach Auskunft der BNetzA zufolge eine Außerbetriebnahme der Störquelle - auch durch den Betreiber selbst - in Betracht. Daneben könne die BNetzA "Vorschläge zur Abhilfe zusammen mit den Beteiligten erarbeiten." (Anmerkung der Funkmagazin-Red.: Diese Maßnahmen setzen i.d.R. Einsicht und guten Willen des Betreibers der Störquelle voraus.)


    Nach Angaben der BNetzA gingen bei der Behörde im Jahre 2014 54 Störungmeldungen von CB-Funkern ein. (Zum Vergleich die Zahlen der Vorjahre: 2013 waren es 38, 2012 32, 2011 60 und 2010 57 Meldungen.)


    Als Ursachen der gemeldeten Störungen sind nach Auskunft der Behörde beispielsweise Powerline-Adapter, Babyfone, Netzteile, aber auch andere CB-Geräte ermittelt worden. Letzteres hätte teilweise im Zusammenhang mit mutwilligen Störungen bzw. Störung durch die reguläre Nutzung derselben Frequenz durch einen anderen Jedermannfunker gestanden.


    Speziell auf breitbandige Störungen angesprochen, antwortete die BNetzA, diese würden eher durch Powerline-Geräte verursacht. Hier seien in Einzelfällen sog. Notches zum Einsatz gekommen.


    Funkstörungen können der Bundesnetzagentur jederzeit unter Tel. 048 21 89 55 55 oder E-Mail funkstoerung@bnetza gemeldet werden.


    - wolf -



    © FM-FUNKMAGAZIN
    http://www.funkmagazin.de

    Gruss Flo 13RF112


    dx-logo2.gif

    Ich beantworte ab sofort keine Fragen mehr über PN/PM die ins Forum gehören.
    Anfragen und antworten gehören in das Forum. Somit haben alle etwas davon.
    Im übrigen sind alle Angaben ohne Gewähr und auf eigene Verantwortung.

    • Offizieller Beitrag

    Also bleiben die störungen bestehen und es kommen kosten auf den funker zu um diese störungen auszublenden Oder er nimmt diese in kauf.
    Naja

  • Hallo!


    Zitat

    Original von erzbischof
    Also bleiben die störungen bestehen und es kommen kosten auf den funker zu um diese störungen auszublenden Oder er nimmt diese in kauf.
    Naja


    Diese Gefahr besteht freilich, aber nicht zwingend:


    Wichtig ist, das die BnetzA vor Ort tatsächlich einen Verursacher findet der Störungen oberhalb erlaubter Grenzwerte findet.


    Man sollte also die BnetzA nicht rufen, bevor man beispielsweise seine eigene Technik komplett ausschließt.


    Also die eigene CB-Anlage OK? Das Antennenkabel hochwertig und anständiges Schirmungsmaß? (Bei Antennenkabel niemals billiges Noname nehmen, immer nur Markenware von Belden u.ä.).


    Sind Netzgeräte, Kühlschränke, Heizungsanlagen, Computer, Unterhaltungselektronik, Radiowecker usw. wirklich absolut unschuldig?


    Wenn man also absolut sicher ist das die BnetzA vor Ort nichts zu mäkeln haben kann an der eigenen Anlage und eigenen Geräten, bleibt nur noch ein Risiko:


    Liegt der eigentliche Verursacher in der Nachbarschaft nun unterhalb oder wirklich oberhalb der zulässigen EMV-Grenzwerte?
    Sowas können Funker mit mittelmäßiger Ausstattung höchstens abschätzen, aber kaum messen.
    Zuverlässig messen kann das beweiskräftig nur der Gilb der BnetzA.


    Und sollte der Störer oberhalb der Grenzwerte liegen, hat der Verursacher die Kosten zu tragen, nicht mehr der Funker.


    Grüße aus Dortmund


    Jürgen Hüser