Aufregung um mögliche Abschaffung des AFuG

    • Offizieller Beitrag

    Für aufgeregte Diskussionen hat eine Meldung in der Zeitschrift "Funk-Telegramm" zu einer möglichen Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) gesorgt.

    Der Meldung zufolge soll es im seinerzeit FDP-geführten Wirtschaftsministerium Überlegungen gegeben haben, das Amateurfunkgesetz und die darauf basierende Amateurfunkverordnung aus Kostengründen "abzuschaffen" und durch eine "Allgemeinzuteilung für den Amateurfunk" zu ersetzen.

    Der Geschäftsführer des "Runden Tisches Amateurfunk" (RTA), Thilo Kootz, erklärte dazu auf Anfrage eines Funkamateurs, dass diese Überlegungen des Ministeriums seit Herbst vergangenen Jahres bekannt gewesen seien. Der RTA habe dieses Vorhaben "erfolgreich abgewendet". Der Vorstoß des Ministeriums sei abgelehnt worden und "nun vom Tisch".

    Mittlerweile ist nicht mehr das Wirtschaftsministerium für den Amateurfunk zuständig, sondern das CSU-geführte "Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" (das Funkmagazin berichtete).

    Bereits bei der Novellierung des Amateurfunkgesetzes im Jahre 1997 hatte es Überlegungen gegeben, das Amateurfunkgesetz als eigenständiges Gesetz abzuschaffen und im Telekommunikationsgesetz aufgehen zu lassen. In der Begründung der damaligen Bundesregierung zum Gesetzentwurf hieß es jedoch letztlich, dass "die starke Ausrichtung des experimentellen Amateurfunks auf technische Studien und den Selbstbau von Amateurfunkstellen" weiterhin ein eigenständiges Gesetz rechtfertigen würde.

    - wolf -

    Update vom 06.02.2014:
    Das BMWi teilte am 05.02.2014 einem Funkamateur auf Anfrage mit, dass dem Ministerium "Überlegungen und Arbeitspapiere" zur Abschaffung von AFuG und AFuV und den Ersatz durch eine sogenannte "Allgemeinzuteilung für den Amateurfunk" nicht bekannt seien.
    Siehe dazu auch unseren Beitrag
    "Regierung prüft AFuG-Änderung wg. Kostendeckung im Amateurfunk"

    © FM-FUNKMAGAZIN
    http://www.funkmagazin.de

  • Hallo


    Verstehe ich das richtig,es soll das Amateuerfunkgesetz abgeschafft werden?
    Dann könnte also jeder wie beim CB auf diesen Frequenzen rumfunken wie er will.
    Wenn ja,das wäre ja ne Katastrophe.
    Bin zwar kein Amateuerfunker,aber hier muß doch ne Funkordnung sein, nicht wie beim
    CB-Funk.


    Gruß hani

    Ich liebe es,wenn ein Plan funktioniert !!! :applaus


    13RF027 und 13RF774


    DAE246 bzw CB-Skip : charliegolf

  • Hallo!


    Zitat

    Original von haniball
    Verstehe ich das richtig,es soll das Amateuerfunkgesetz abgeschafft werden?
    Dann könnte also jeder wie beim CB auf diesen Frequenzen rumfunken wie er will.
    Wenn ja,das wäre ja ne Katastrophe.


    Nein, darum ging es nicht!


    So läuft z.B. bereits der See- und Binnenfunk unter Allgemeinzuweisung.
    Bei Flugfunk wurde sowas auch mal diskutiert.


    Und: Eine Allgemeinzuweisung heißt NICHT zwingend das Jedermann da mitfunken darf. Auf den Inhalt der Zuweisung kommt es an!


    Für den Seefunk sieht das dann so aus:


    http://www.bundesnetzagentur.d…_blob=publicationFile&v=2


    Man beachte bereits auf Seite 1 die Frequenznutzungsbestimmungen.
    Ebenso beachte man den Umfang (20 Seiten!)....


    Im Falle des AfuG wäre die Allgemeinzuweisung ähnlich:
    Die Frequenznutzung wäre gebunden an einem zugeteilten Rufzeichen.


    Alle wichtigen Randbestimmungen die heute durch AfuG und VV-AfuG reregelt werden, würden in diese Allgemeinzuweisung einfließen.


    Nur ein einziger Punkt könnte kritikwürdig sein:
    Frequenzzuweisungen, ebenso auf Allgemeinzuweisungen, sind generell befristet auf 10-20 Jahre.
    In diesem Rhytmus bestünde also die Möglichkeit diese Zuweisungen an zu passen.
    Die Afu-Verbände müssten sich also regelmässig darum kümmern das die jeweils neue Fassung keine Nachteile/Beschneidungen enthält.
    Eben weil die Allgemeinzuweisung dann noch das einzige Regelwerk für den Amateurfunk wäre, anstele des AfuG.


    Grüße aus Dortmund


    Jürgen Hüser

  • Hallo DG7GJ


    Das war sehr gut erklärt,jetzt habe ich den Sachverhalt verstanden .


    Vielen Dank



    Gruß hani

    Ich liebe es,wenn ein Plan funktioniert !!! :applaus


    13RF027 und 13RF774


    DAE246 bzw CB-Skip : charliegolf

    • Offizieller Beitrag

    Gruss Flo 13RF112


    dx-logo2.gif

    Ich beantworte ab sofort keine Fragen mehr über PN/PM die ins Forum gehören.
    Anfragen und antworten gehören in das Forum. Somit haben alle etwas davon.
    Im übrigen sind alle Angaben ohne Gewähr und auf eigene Verantwortung.

  • Verwechslung?


    Zitat

    Mittlerweile ist nicht mehr das Wirtschaftsministerium für den Amateurfunk zuständig, sondern das CSU-geführte "Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" (das Funkmagazin berichtete).


    Zitat

    Update vom 06.02.2014:Das BMWi teilte am 05.02.2014 einem Funkamateur auf Anfrage mit, dass dem Ministerium "Überlegungen und Arbeitspapiere" zur Abschaffung von AFuG und AFuV und den Ersatz durch eine sogenannte "Allgemeinzuteilung für den Amateurfunk" nicht bekannt seien.Siehe dazu auch unseren Beitrag "Regierung prüft AFuG-Änderung wg. Kostendeckung im Amateurfunk"


    BMVI (Verkehr) ist aber nicht BMWI (Wirtschaft)! Wenn nun nicht mehr das BMWi zuständig ist, sollte die Antwort vom BMVI kommen!


    Gruß!