Frage an die Funkamateure: Habt Ihr eure Selbsterklärung nach BEMFV eingereicht? 0
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Arbeite über 10W EIRP und mache trotzdem KEINE Selbsterklärung nach BEMFV (0) 0%
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Die Selbsterklärung mache ich nicht da ich unter 10W EIRP bleibe (0) 0%
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Einegericht aber noch offen da die Bundesnetzagentur was zu Bemängeln hat (0) 0%
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Die Selbsterklörung muss ich noch machen (0) 0%
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Eingereicht und erfolgreich bestätigt / erledigt (0) 0%
Das Thema ist in zahlreichen Foren und Netzwerke wieder oder noch immer in aller Munde. Dazu kommt es das ich selbst davon betroffen bin und mich damit mal beschäftigen muss. Ob es wirklich erforderlich ist bleibt dahingestellt und darüber will ich mich auch nicht äußern. Zugegeben.. ich habe es lange vor mich hergeschoben.
Das eigentliche Gemeine ist ja das CB-Funker mit einer Ortsfesten Funkanlage und SSB12 Watt eine Kostenpflichtige Standortbescheinigung haben müssen.
ZitatSeit Inkrafttreten der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder - kurz BEMFV - ist jeder Senderbetreiber einer ortsfesten Anlage mit 10 W EIRP oder mehr verpflichtet, eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Eine Ausnahme stellen die Funkamateure dar, für die der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, alternativ zur kostenpflichtigen Standortbescheinigung, eine Anzeige nach § 9 BEMFV einzureichen. Diese erarbeitet er kostenfrei selbst und sendet sie zur Bundesnetzagentur.
Angeblich haben 2013 80% der Funkamateure noch keine Selbstanzeige eingereicht. Daher meine Umfrage. Gehört Ihr zu den 80%?