Frage an die Funkamateure: Habt Ihr eure Selbsterklärung nach BEMFV eingereicht?

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    Frage an die Funkamateure: Habt Ihr eure Selbsterklärung nach BEMFV eingereicht? 0

    1. Arbeite über 10W EIRP und mache trotzdem KEINE Selbsterklärung nach BEMFV (0) 0%
    2. Die Selbsterklärung mache ich nicht da ich unter 10W EIRP bleibe (0) 0%
    3. Einegericht aber noch offen da die Bundesnetzagentur was zu Bemängeln hat (0) 0%
    4. Die Selbsterklörung muss ich noch machen (0) 0%
    5. Eingereicht und erfolgreich bestätigt / erledigt (0) 0%

    Das Thema ist in zahlreichen Foren und Netzwerke wieder oder noch immer in aller Munde. Dazu kommt es das ich selbst davon betroffen bin und mich damit mal beschäftigen muss. Ob es wirklich erforderlich ist bleibt dahingestellt und darüber will ich mich auch nicht äußern. Zugegeben.. ich habe es lange vor mich hergeschoben.


    Das eigentliche Gemeine ist ja das CB-Funker mit einer Ortsfesten Funkanlage und SSB12 Watt eine Kostenpflichtige Standortbescheinigung haben müssen.


    Zitat

    Seit Inkrafttreten der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder - kurz BEMFV - ist jeder Senderbetreiber einer ortsfesten Anlage mit 10 W EIRP oder mehr verpflichtet, eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Eine Ausnahme stellen die Funkamateure dar, für die der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, alternativ zur kostenpflichtigen Standortbescheinigung, eine Anzeige nach § 9 BEMFV einzureichen. Diese erarbeitet er kostenfrei selbst und sendet sie zur Bundesnetzagentur.


    Angeblich haben 2013 80% der Funkamateure noch keine Selbstanzeige eingereicht. Daher meine Umfrage. Gehört Ihr zu den 80%?

  • Nein, eindeutig zu den 20%, die sich durch das Wattprogramm durchgearbeitet haben und glauben zu wissen, was sie getan haben... :raeusper:


    Die Bedienung bringt mich jedes Mal wieder auf die Palme, bis ich wieder weiß, wie es geht. Letztendlich ist es aber machbar. Und wenn die Skizze / Zeichnung ordentlich gemacht ist sowie die Werte in der Tabelle halbwegs glaubwürdig aussehen, wird auch kein Hahn danach krähen!


    Gruß Stefan

  • Am letzten Standort hatte ich, obwohl QRP, eine Selbsterklärung abgegeben für max. 100 Watt. Das war aus dem Grund das man selbst mit QRP die 10 Watt EIRP locker überschreiten kann wenn man Außenantennen in ausreichender Höhe verwenden kann.


    Am derzeitigen Standort habe ich leider nur die Möglichkeit Antennen im Dachboden zu verwenden und direkt unter dem Dachboden (ich wohne praktischerweise neben selbigen und habe alleinigen zutritt) ist eine vermietete Wohnung. Ergo < 10 Watt EIRP und demzufolge hier keine Selbsterklärung ....


    Was die "armen" CB´er mit 12 Watt SSB betrifft. Was ist daran gemein das diese eine kostenpflichtige Standortbescheinigung benötigen. Brauchen andere auch die die 10 Watt EIRP überschreiten .... Bei CB Funk ist dagegen aber daas betreiben der Geräte Gebührenfrei wogegen der Funkamateur jährlich wiederkehrend EMV Abgabe und Frequenz Nutzungsgebühr berappen muss, das ist auf Dauer wesentlich teuerer. Wir haben also gegenüber den CB Leuten nicht wirklich was gespart nur weil wir, als einzigster Funkdienst, eine Selbsterklärung abgeben dürfen. Aufgrund der Technikprüfung sind wir dazu ja durchaus befähigt ...


    cu ;,z17 ;,z17